Branchenübliche Arbeitsbedingungen für Fernmeldedienstanbieterinnen

Fernmeldedienste erbringt, wer Informationen für Dritte fernmeldetechnisch überträgt (Art. 3 FMG). Gemäss Art. 6 Bst. c FMG muss, "wer einen Fernmeldedienst erbringt, … die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhalten und die Arbeitsbedingungen der Branche gewährleisten". Auf dieser Seite werden die bisherigen Arbeiten betreffend der branchenüblichen Arbeitsbedingungen zusammen gefasst und die Grundsätze und Entscheidhilfen zur Vollzugspraxis beschrieben.

Die Kernelemente eines Arbeitsverhältnisses sind in erster Linie der Lohn, die Arbeitszeit und der Ferienanspruch. Zur Schätzung des Lohns stützt sich das BAKOM auf den individuellen Lohnrechner (Salarium), den das BFS im Rahmen der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) veröffentlicht hat. Für die Arbeitszeit und den Ferienanspruch stützt sich das BAKOM auch auf die statistischen Auswertungen des BFS. Als Grundlage für die Schätzungen dient der Wirtschaftszweig NOGA 61 (Telekommunikation).

Median des standardisierten Bruttolohnes (in CHF) nach Unternehmensgrösse, privater und öffentlicher Sektor
2014 2016 2018 2020 2022
Total 8737 8869 8798 9165 8970
< 20 7698 7454 8855 9024 8207
20-49 7317 7830 6386 7885 7513
>= 50 8803 8957 8992 9206 9095
Definitionen
Standardisierter Monatslohn:
Vollzeitäquivalent auf der Grundlage von 4 1/3 Wochen à 40 Arbeitsstunden.
Zentralwert (Median):
Bei der Hälfte der Arbeitsplätze liegt der standardisierte Lohn über dem hier dargestellten Zentralwert (Median), während
er bei der anderen Hälfte unter diesem Wert liegt.
Lohnbestandteile:
Brutto-Monatslohn vom Oktober (inklusive Arbeitnehmerbeiträge für Sozialversicherungen, Sachleistungen,
regelmässige Prämien-, Umsatz- und Provisionszahlungen) sowie Zulagen für
Schicht-, Sonntags- und Nachtarbeit, 1/12 des 13. Monatslohns und 1/12 der jährlichen Sonderzahlungen. Nicht enthalten sind
dazu gehören Familien- und Kinderzulagen.
Wirtschaftsbranchen: NOGA 61
Quelle: BFS – Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE)

Urlaubswochen (1) pro Jahr für Vollzeitbeschäftigte (2), die in den Wirtschaftszweigen 60 und 61 tätig sind (Durchschnittswerte über 3 Jahre)
2014 2016 2018 2020 2022
Total 5.218 5.2 5.243 5.292 5.302
(1) Anzahl vertraglich vereinbarter Ferienwochen.
(2) Vollzeitbeschäftigte mit unbefristetem oder mehr als einjährigem Arbeitsvertrag. Nur Beschäftigte, die seit mehr als einem Jahr im Unternehmen arbeiten.
Wirtschaftssektoren: NOGA 61
Quelle: BFS – Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)

Median der geleisteten Arbeitsstunden für die im Monatslohn bezahlten Personen nach Unternehmensgrösse
2014 2016 2018 2020 2022
Total 40 40 40 40 40
< 20 41 41 42 40 40
20-49 40 40 42 40 40
>= 50 40 40 40 40 40
Definitionen
Zentralwert (Median):
Bei der Hälfte der Arbeitsplätze liegen die geleisteten Arbeitsstunden über dem hier dargestellten Zentralwert (Median), während
sie bei der anderen Hälfte unter diesem Wert liegen.
Wirtschaftszweige: NOGA 61
Quelle: BFS – Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE)

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Letzte Änderung 16.04.2025

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