Notrufdienste

Die Anbieterinnen des öffentlichen Telefondienstes müssen einen Dienst anbieten, der es den Benutzerinnen und Benutzern ermöglicht, bei Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit oder Eigentum die zuständige Alarmzentrale zu erreichen (Notrufdienst). Sie müssen bei Notrufen die Leitweglenkung und die Standortidentifikation sicherstellen.

Technisch und administrative Vorschriften zur Leitweglenkung und Standortidentifikation

Leitweglenkung und Standortidentifikation der Notrufe

Die technischen und administrativen Vorschriften spezifizieren die Leitweglenkung und die Standortidentifikation von Notrufen, die von Fest- oder Mobilfunkanschlüssen ausgelöst werden, zu örtlich und sachlich zuständigen Alarmzentralen.

Standortinformation bei Notrufen (AML und eCall)

Bessere Standortidentifikation bei Notrufen

Bei Notrufen über Mobilfunk müssen seit dem 1. Juli 2022 zusätzlich genauere Standortinformationen übermittelt werden. Das gilt für Notrufe, die mit Mobiltelefonen abgesetzt werden ebenso wie für bei Autounfällen von den Fahrzeugen getätigte Notrufe. Dank der präziseren Angaben können die Notruforganisationen ihre Einsätze rascher und effizienter organisieren.

Anzeige der Rufnummer in Verbindung mit Notrufen

Die Verordnung über Fernmeldedienste sieht vor, dass die Fernmeldedienstanbieterinnen ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit bieten müssen, die Anzeige ihrer Rufnummer auf der Anlage des Angerufenen zu unterdrücken. Aus Sicherheitsgründen sind jedoch Ausnahmen vorgesehen, so dass die Rufnummernunterdrückung nicht in jedem Fall möglich ist. Insbesondere müssen die Anbieterinnen die Anzeige der Rufnummer der Anrufenden für diejenigen Verbindungen garantieren, bei denen die Standortidentifikation gewährleistet werden muss.

Referenzmodell

Um die Sicherheit und Qualität des Notrufsystems in der Schweiz zu steigern, wurde im Auftrag des Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren KKJPD ein Referenzmodell entwickelt. Dieses zeigt auf, welche Standards und Leistungen die verschiedenen Akteure bei der Übermittlung von Notrufen zu erfüllen haben. Es dient als Grundlage für die Festlegung der Anforderungen an eine technische Systemführerschaft im Bereich Notrufe.

20.06.2023

Weiterentwicklung des Notrufsystems in der Schweiz

Das Notrufsystem soll in der Schweiz zuverlässiger funktionieren. Ein neues Referenzmodell für die Übermittlung von Notrufen zeigt auf, welche Standards und Leistungen die verschiedenen Akteure dabei zu erfüllen haben. Damit wird das Risiko von Ausfällen verringert und die Verfügbarkeit für die Schweizer Bevölkerung erhöht. Notruforganisationen und Swisscom haben gemeinsam mit dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die dazu erforderlichen Massnahmen identifiziert und definiert.

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Letzte Änderung 20.06.2023

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