Ziel der Grundversorgung ist, ein Basisangebot von grundlegenden Fernmeldediensten allen Bevölkerungskreisen in allen Landesteilen zur Verfügung zu stellen. Diese Dienste müssen erschwinglich, zuverlässig und von einer bestimmten Qualität sein. Die Grundversorgung umfasst den öffentlichen Telefondienst, einen Breitband-Internetanschluss und besondere Dienste für Behinderte.
Grundversorgungskonzession
Am 19. Mai 2017 hat die ComCom das Unternehmen Swisscom zur Grundversorgungskonzessionärin für die nächste Periode bestimmt. Die Grundversorgungskonzession wurde am 19. Mai 2022 um ein Jahr bis Ende 2023 verlängert. In der Konzession sind die Pflichten der Grundversorgungskonzessionärin aufgeführt.
Für die Grundversorgungskonzession von 2018–2023 wurden die klassischen Analog- und Digitalanschlüsse (ISDN; Integrated Services Digital Network) ab 2018 durch einen multifunktionalen, auf IP-Technologie (Internet-Protokoll) basierenden Anschluss ersetzt.
Seit dem 1. Januar 2020 beträgt die minimale Datenübertragungsrate für den Internetzugang 10/1 Mbit/s.
Weiter hat jeder Haushalt Anspruch auf zwei kostenlos Verzeichniseinträge.
Auch die Grundversorgungsdienste für Menschen mit Behinderungen wurden ausgebaut: Neben bestehenden Angeboten wie dem Transkriptions-, SMS-Vermittlungs- und Verzeichnisdienst ist auch ein Vermittlungsdienst in Gebärdensprache über Videotelefonie für hörbehinderte Menschen Teil der Grundversorgung.
Einige Dienste, für die es aufgrund der technologischen Entwicklung erschwingliche Alternativen gibt oder die aus Sicht des Bundesrates für die Kommunikationsfähigkeit der Bevölkerung nicht mehr unerlässlich sind, gehören nicht mehr zur Grundversorgung (z. B. Telefax-Verbindung, Telefonkabinen in jeder Gemeinde, Sperren abgehender Verbindungen). Diese Dienste können von den Anbieterinnen jedoch weiterhin unter Marktbedingungen angeboten werden.
Zukünftige Grundversorgungskonzession
Letzte Änderung 16.12.2022