Ziel der Grundversorgung ist, ein Basisangebot von grundlegenden Fernmeldediensten allen Bevölkerungskreisen in allen Landesteilen zur Verfügung zu stellen. Diese Dienste müssen erschwinglich, zuverlässig und von einer bestimmten Qualität sein. Die Grundversorgung umfasst den öffentlichen Telefondienst, einen Breitband-Internetanschluss und besondere Dienste für Behinderte.
Grundversorgungskonzession
Am 15. Mai 2023 hat die ComCom das Unternehmen Swisscom zur Grundversorgungskonzessionärin für die nächste Periode bestimmt. In der Konzession sind die Pflichten der Grundversorgungskonzessionärin aufgeführt.
Seit dem 1. Januar 2024 betragen die spezifizierten Übertragungsraten für den Internetzugang auf Nachfrage der Kundschaft 10/1 Mbit/s oder 80/8 Mbit/s.
Neben Angeboten wie dem Transkriptions-, SMS-Vermittlungs- und Verzeichnisdienst ist auch ein Vermittlungsdienst in Gebärdensprache über Videotelefonie für hörbehinderte Menschen Teil der Grundversorgung.
Medienmitteilungen zur Grundversorgung
Letzte Änderung 01.01.2024