Ziel der Grundversorgung ist, ein Basisangebot von grundlegenden Fernmeldediensten allen Bevölkerungskreisen in allen Landesteilen zur Verfügung zu stellen. Diese Dienste müssen erschwinglich, zuverlässig und von einer bestimmten Qualität sein. Die Grundversorgung umfasst den öffentlichen Telefondienst, einen Breitband-Internetanschluss und besondere Dienste für Behinderte.
Grundversorgungskonzession
Am 15. Mai 2023 hat die ComCom das Unternehmen Swisscom zur Grundversorgungskonzessionärin für die nächste Periode bestimmt. In der Konzession sind die Pflichten der Grundversorgungskonzessionärin aufgeführt.
Seit dem 1. Januar 2020 beträgt die minimale Datenübertragungsrate für den Internetzugang 10/1 Mbit/s. Ab 2024 wird es ein zusätzliches Angebot mit einer spezifizierten Übertragungsrate von 80/8 Mbit/s geben.
Weiter hat jeder Haushalt Anspruch auf zwei kostenlos Verzeichniseinträge.
Neben Angeboten wie dem Transkriptions-, SMS-Vermittlungs- und Verzeichnisdienst ist auch ein Vermittlungsdienst in Gebärdensprache über Videotelefonie für hörbehinderte Menschen Teil der Grundversorgung.
Zukünftige Grundversorgungskonzession
Letzte Änderung 01.06.2023