Grundversorgung im Fernmeldebereich

Ziel der Grundversorgung ist, ein Basisangebot von grundlegenden Fernmeldediensten allen Bevölkerungskreisen in allen Landesteilen zur Verfügung zu stellen. Diese Dienste müssen erschwinglich, zuverlässig und von einer bestimmten Qualität sein. Die Grundversorgung umfasst den öffentlichen Telefondienst, einen Breitband-Internetanschluss und besondere Dienste für Behinderte.

Grundversorgungskonzession

Am 19. Mai 2017 hat die ComCom das Unternehmen Swisscom zur Grundversorgungskonzessionärin für die nächste Periode bestimmt. Die Grundversorgungskonzession wurde am 19. Mai 2022 um ein Jahr bis Ende 2023 verlängert. In der Konzession sind die Pflichten der Grundversorgungskonzessionärin aufgeführt.

Für die Grundversorgungskonzession von 2018–2023 wurden die klassischen Analog- und Digitalanschlüsse (ISDN; Integrated Services Digital Network) ab 2018 durch einen multifunktionalen, auf IP-Technologie (Internet-Protokoll) basierenden Anschluss ersetzt.

Seit dem 1. Januar 2020 beträgt die minimale Datenübertragungsrate für den Internetzugang 10/1 Mbit/s.

Weiter hat jeder Haushalt Anspruch auf zwei kostenlos Verzeichniseinträge.

Auch die Grundversorgungsdienste für Menschen mit Behinderungen wurden ausgebaut: Neben bestehenden Angeboten wie dem Transkriptions-, SMS-Vermittlungs- und Verzeichnisdienst ist auch ein Vermittlungsdienst in Gebärdensprache über Videotelefonie für hörbehinderte Menschen Teil der Grundversorgung.

Einige Dienste, für die es aufgrund der technologischen Entwicklung erschwingliche Alternativen gibt oder die aus Sicht des Bundesrates für die Kommunikationsfähigkeit der Bevölkerung nicht mehr unerlässlich sind, gehören nicht mehr zur Grundversorgung (z. B. Telefax-Verbindung, Telefonkabinen in jeder Gemeinde, Sperren abgehender Verbindungen). Diese Dienste können von den Anbieterinnen jedoch weiterhin unter Marktbedingungen angeboten werden.

Zukünftige Grundversorgungskonzession

16.12.2022

Schnelleres Internet in der Grundversorgung

Der Bundesrat baut die Internet-Geschwindigkeit in der Grundversorgung aus. Ab 2024 wird die Grundversorgung neu eine Übertragungsrate von 80 Mbit/s umfassen. Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 die entsprechende Revision der Verordnung über Fernmeldedienste gutgeheissen. Das kommt jenen zugute, die in Gebieten wohnen, in denen keine entsprechenden Angebote auf dem Markt erhältlich sind. Die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom kann nun das Verfahren für die Vergabe der nächsten Grundversorgungskonzession lancieren.

30.10.2019

Schnelleres Internet in der Grundversorgung ab 2020

Die in der Grundversorgung vorgesehene Mindestgeschwindigkeit für das Surfen im Internet via Breitbandverbindung wird ab nächstem Jahr mehr als verdreifacht. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. Oktober entschieden. Er folgt damit dem Willen des Parlaments.

19.05.2017

Die ComCom erteilt Swisscom die Grundversorgungskonzession im Telekombereich

Die Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten wird weiterhin durch Swisscom erbracht: Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat Swisscom die Grundversorgungskonzession für den Zeitraum 2018 bis 2022 erteilt.

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Letzte Änderung 16.12.2022

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