Nein. Sie müssen alle die gleichen grundlegenden Dienste anbieten, d.h. sie müssen Auskunft erteilen über die Einträge der Kunden aller Betreiberinnen, die in der Schweiz Grundversorgungsdienste anbieten (nationale Verzeichnisse). Diese Auskunft umfasst mindestens den Namen und Vornamen oder Firmennamen des Kunden, seine vollständige Adresse, die Rubrik, unter der er erscheinen will, seine Telefonnummer und gegebenenfalls das Zeichen * (das bedeutet, dass der Kunde keine Werbung wünscht). Hingegen ist das Anbieten von internationalen Verzeichnisauskünften freiwillig.
Mögliche Zusatzdienste sind:
- die Verbindungsherstellung, wodurch der Kunde direkt mit dem gewünschten Teilnehmer verbunden wird, zum Beispiel durch Drücken einer Taste auf dem Telefon oder Aussprechen eines Schlüsselwortes.
- die Offline-Übertragung von Verzeichnisinformationen, zum Beispiel per SMS oder MMS.