Angebote über Nummern des Festnetz- oder Mobilfunktelefoniedienstes

Im Gegensatz zu den Mehrwertdiensten, die über eine 090x-Nummer erbracht werden und die Ihnen von Ihrer Anbieterin in Rechnung gestellt werden, können Dienstanbieterinnen Ihre Dienste auch über eine Telefonnummer des Festnetzes (z. B. eine Nummer mit der Vorwahl 032) oder des Mobilfunknetzes (z. B. 077) anbieten oder erbringen.

Die Kosten für einen solchen Dienst werden Ihnen separat in Rechnung gestellt, z. B. von der Dienstanbieterin oder auch einem Inkassounternehmen. Die Fernmeldedienstanbieterin stellt Ihnen einzig die Verbindungsgebühr für den Anruf (Preis für das Telefongespräch) in Rechnung, sofern Sie keine Inklusivminuten (mehr) haben.

Preise, Verrechnung und Vorschriften

Streitigkeiten bezüglich solcher Angebote sind durch die Zivilgerichte zu beurteilen. Weder das BAKOM noch ombudscom können in einem solchen Falle intervenieren.

 

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Letzte Änderung 01.07.2015

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