Wie reagieren?

Der Betrag auf Ihrer Telefonrechnung überrascht Sie? Sind in der Rubrik Mehrwertdienste Kosten für SMS/MMS-Dienste aufgeführt? Der Rechnungsbetrag für einen SMS/MMS-Dienst ist beispielsweise höher als erwartet oder Ihnen war gar nicht bewusst, dass Sie einen SMS/MMS-Dienst aktiviert haben?

  1. Informieren Sie rasch Ihre Mobilfunkbetreiberin und erkundigen Sie sich bei dieser nach der Inhaberin oder dem Inhaber der Kurznummer des fraglichen SMS/MMS-Mehrwertdienstes, oder konsultieren Sie die von den Mobilfunkbetreiberinnen publizierten Listen der Kurznummerninhaberinnen und -inhaber. Beanstandungen müssen direkt gegenüber der SMS/MMS-Mehrwertdienstanbieterin erfolgen.

  2. Sie können den Betrag, der Ihnen für einen SMS/MMS-Dienst in Rechnung gestellt wurde, gegenüber Ihrer Mobilfunkbetreiberin bestreiten. Teilen Sie ihr dies schriftlich mit. Bezahlen Sie den Differenzbetrag fristgerecht. In dem Falle darf Ihnen die Mobilfunkbetreiberin bis zur Beilegung der Streitigkeit den Anschluss weder sperren noch kündigen. Sie darf Ihnen jedoch den Zugang zu Mehrwertdiensten sperren.

  3. Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle für Telekommunikation (ombudscom). Falls Sie sich mit Ihrer Mobilfunkbetreiberin oder der Inhaber/in der Kurznummer nicht einigen können, kann ombudscom helfen, die Angelegenheit ohne Gerichtsverfahren beizulegen. Damit ombudscom aktiv werden kann, muss vorgängig ein Einigungsversuch angestrebt worden sein.

  4. Informieren Sie das BAKOM beziehungsweise die zuständigen Behörden (bspw. bei unlauteren Geschäftsgebaren das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO oder die Strafverfolgungsbehörden bei Verdacht auf strafrechtlich relevantes Verhalten wie Betrug) möglichst vollständig und detailliert. Machen Sie wenn immer möglich auch ein Bildschirmfoto (Screenshot) vom Inhalt der Nachricht.

  5. Zudem steht es Ihnen offen, zivil- oder strafrechtliche Schritte einzuleiten. In diesem Fall ist der Beizug von entsprechendem Fachwissen einer Anwältin oder eines Anwalts beziehungsweise eines Rechtsberatungsdienstes ratsam.

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Letzte Änderung 02.07.2021

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