Die Verzeichnisauskunftsdienste (Format 18xy)

Die nationalen und internationalen Auskunftsdienste sind ausschliesslich über Nummern mit dem Format 18xy erreichbar.

Die Inbetriebnahme von 18xy-Kurznummern ab 2001 hat neuen Anbieterinnen solcher Dienste, die bis dahin den Telefonieanbieterinnen vorbehalten waren, den Markteintritt ermöglicht. Den Konsumentinnen und Konsumenten stehen mehrere Anbieterinnen zur Verfügung, wenn sie eine bestimmte Telefonnummer suchen. Dieses System ermöglicht die Preistransparenz und stellt eine echte Wettbewerbssituation her.


Dienstangebot

Um telefonische Auskünfte anzubieten, müssen die Inhaberinnen von 18xy-Nummern mehrere Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Dienst muss jederzeit in der gesamten Schweiz und in den drei Amtssprachen zur Verfügung stehen. 
  • Der Dienst muss eine Anzahl Anrufe pro Jahr verzeichnen, die mindestens 1% aller Anrufe auf die Gesamtheit der zugeteilten 18xy-Kurznummern entspricht.
  • Die Daten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die keinen Verzeichniseintrag wünschen, dürfen nicht weitergegeben werden.
  •  Informationen, die nicht mit den Verzeichnisdaten in Zusammenhang stehen (Zugfahrplan, kulturelle Programme usw.), dürfen nicht direkt über diese Nummern angeboten werden.
  • Die Bereitstellung von Auskunftsdiensten zu den internationalen Teilnehmerverzeichnissen ist freiwillig.

Die Informationen können mündlich oder via SMS/MMS mitgeteilt werden. Zudem kann eine direkte Verbindung mit der gewünschten Person hergestellt werden. Nicht erlaubt ist hingegen die Herstellung von Verbindungen zu Mehrwertdienstnummern der Kategorie
"Erwachsenenunterhaltung" (0906).


Technische und administrative Vorschriften


Informationen / Formulare

Fachkontakt
Letzte Änderung 19.08.2022

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