Im Ausland kann es teuer werden, wenn Sie mit Ihrem Mobiltelefon Anrufe tätigen und entgegennehmen, SMS/MMS schicken und empfangen oder im Internet surfen.
Was bedeutet internationales Roaming?
Unter "internationalem Roaming" versteht man die Nutzung eines Gerätes mit einer SIM-Karte im Ausland. Somit kann eine Kundin oder Kunde auch im Ausland mit seinem Gerät telefonieren, SMS senden und empfangen oder im Internet surfen. Abhängig vom Land, Abo und dem Gebrauch des Gerätes kann die Kundin oder Kunde zu Hause eine böse Überraschung in Form einer hohen Rechnung erleben.
Wieso ist das Roaming teuer?
Die Schweizer Mobilfunkanbieterinnen haben nur in der Schweiz ihr eigenes Mobilfunknetz. Damit die Kundinnen und Kunden ihr Gerät auch im Ausland nutzen können, müssen die Schweizer Mobilfunkanbieterinnen Roaming-Abkommen mit ausländischen Mobilfunkanbieterinnen abschliessen. Die Schweizer Mobilfunkanbieterinnen müssen für die Nutzung des ausländischen Netzes teilweise viel an die ausländischen Mobilfunkanbieterinnen bezahlen. Diese Kosten werden von den Schweizer Mobilfunkanbieterinnen auf ihre Kundinnen und Kunden abgewälzt, indem sie dafür die Roaming-Tarife verlangen. Manchmal haben die Mobilfunkanbieterinnen auch einfach höhere Margen.
Wieso zahlen EU/EWR-Bürgerinnen und Bürger weniger?
Wenn EU/EWR-Bürgerinnen und Bürger innerhalb der EU/EWR-Staaten reisen, dann gilt das sog. "Roam-Like-At-Home" (RLAH). Dieser Grundsatz bedeutet, dass EU/EWR-Bürgerinnen und Bürger seit dem 15.06.2017 ihr Mobiltelefon zu den gleichen Konditionen im EU/EWR-Ausland nutzen können wie zu Hause. Für Details siehe URL:
https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/internet-telecoms/mobile-roaming-costs/index_de.htm (Stand 1. März 2021)
Was gilt für die Schweiz ?
Seit dem Inkrafttreten des revidierten Fernmeldegesetzes am 1. Januar 2021 hat die Schweiz eine Grundlage für die Regulierung der Roamingdienste (vgl. Art. 12abis FMG). Konkret werden in der Verordnung über Fernmeldedienste (vgl. Art. 10a – 10d FDV) u. a. geregelt, dass
- der Roamingverbrauch sekunden- bzw. kilobytegenau abgerechnet werden muss,
- bei Vertragsabschluss eine Kostenlimite für das Roaming (zur Vermeidung von sog. Bill-Shocks) festgelegt werden muss, welche auch von den Bestandeskunden jederzeit angepasst werden kann,
- das Guthaben einer gekauften Roaming-Option während 12 Monaten nicht verfallen darf,
- der Startzeitpunkt einer Roaming-Option frei gewählt werden kann,
- dass der Zugang zu Roamingdiensten in Flugzeugen und auf Schiffen standardmässig gesperrt ist und unabhängig von den übrigen Roamingdiensten aktiviert und deaktiviert werden kann.
Auch besteht neu die Möglichkeit einer Regulierung der Endkundenpreise, falls mit einem internationalen Abkommen die Vorleistungspreise geregelt sind. Momentan bestehen jedoch keine Abkommen, welche eine solche Regelung zulassen würden.
- Mobiltelefon oder andere Geräte mit Schweizer Simkarte in den Flugmodus setzen. Gleichzeitig via WLAN mit Applikationen wie Threema, Whatsapp oder Skype telefonieren.
- Vor dem Auslandaufenthalt in der Schweiz Offline-Karten vom Reisegebiet herunterladen oder im Ausland via WLAN. Im Ausland kann man die Karte mit angeschalteten GPS (Standort) im Flugmodus verwenden.
- Alternativen nutzen (z.B. Prepaid Simkarten eines lokalen Anbieters)
- Optionale Angebote, sog. Roamingpakete, der Anbieterinnen nutzen (sich am besten vor Reiseantritt beim Anbieter informieren)
- Bündelangebote, wie In One oder Go World, mit Inklusiv-Einheiten nutzen.
- Telefonieren via WLAN
Preis für den Anrufbeantworter
Beim Abhören des Anrufbeantworters (z.B. Combox von Swisscom Mobile, Salt Box oder sunrise Sprachbox) vom Standort im Ausland könnten Roamingebühren anfallen. Wenn Sie die Umleitung auf den Anrufbeantworter nicht vor Reiseantritt ausschalten, besteht die Gefahr, dass Sie für die Gesprächsweiterleitung ins Ausland zusätzliche Gebühren bezahlen müssen. Auskünfte zur Einstellung des Anrufbeantworters oder zu Gebühren sind bei der jeweiligen Schweizer Mobilfunkanbieterin erhältlich.
Wie Sie das Roaming in Grenzgebieten vermeiden können
Aufgrund der physikalischen Ausbreitungseigenschaften der Funkfrequenzen, die nicht an der Landesgrenze Halt machen, ist es möglich, dass in den Grenzgebieten der Schweiz ein Gerät mit einer Schweizer Simkarte (Smartphone, Tablet, Laptop usw.) in ein ausländisches Mobilfunknetz wechselt. Um hohe Kosten aufgrund eines derartigen unfreiwilligen Roamings in ausländische Netze zu vermeiden, sollten Kundinnen und Kunden in den Einstellungen die Funktion "Roaming" abstellen.
Durch das Sperren der Roamingfunktion wird ein unfreiwilliges Roaming grundsätzlich vermieden. Abhängig vom jeweiligen Betreiber kann beispielsweise das Datenroaming bei Erwerb eines Abonnements bzw. Prepaid-Angebots bereits standardmässig gesperrt sein.
Falls Sie trotz aller Vorsicht nach den Ferien eine böse Überraschung in Form einer Rechnung im Briefkasten erwartet, wird das Gespräch mit der jeweiligen Mobilfunkanbieterin oder ein Schlichtungsverfahren bei der Ombudscom empfohlen (https://de.ombudscom.ch/).
Nützliche Tipps für Reisen ins Ausland
Weitere Informationen
Ein einfaches Tool um herauszufinden, ob man für eine bevorstehende Reise ins Ausland Optionen buchen soll und wenn ja, welche, bieten moneyland.ch und dschungelkompass.ch.
Weitere Vergleichsdienste rund um Telekomdienstleistungen finden sich im Internet.
Letzte Änderung 15.03.2024