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Veröffentlicht am 22. Mai 2024

2. Nutzungsbedingungen

Was sind 0900-, 0901- und 0906-Nummern?

Nummerninhaber können unter diesen Nummern eine Dienstleistung anbieten, welche vom Anrufenden mit einem Preisaufschlag auf der Verbindungsgebühr vergütet wird. Dieser Preisaufschlag wird dem anrufenden Teilnehmer von seiner Fernmeldedienstanbieterin mit der Telefonrechnung verrechnet und dem Nummerninhaber je nach vertraglicher Vereinbarung anteilsmässig oder gesamthaft vergütet. Diese Dienstleistungen können mit Sprachverbindungen, als Faxabruf oder als Datenverbindung erbracht werden.

Folgende Kategorien von Dienstleistungen sind festgelegt:

Wer betreibt eigentlich 0900-, 0901- und 0906-Nummern und welche Nutzungsbedingungen gelten?

Seit 1. September 2001 teilt das BAKOM diese Nummern einzeln an juristische oder natürliche Personen zu, wenn sie diese für den dafür festgelegten Dienst nutzen wollen. Mit der Zuteilung werden dem Nummerninhaber folgende Nutzungsbedingungen auferlegt:

Zusätzlich gelten für 0906-Nummern noch folgende Bedingungen:

Die Bestimmungen der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) verlangen, dass bei Verbindungen zu 090x-Nummern, deren Tarif 2 Franken pro Minute oder pro Einwahl übersteigen, eine kostenlose Tarifansage erfolgen muss. Übersteigt der Tarif 5 Franken pro Minute oder 10 Franken pro Einwahl muss der Teilnehmer zudem die Verbindungsherstellung mit einem besonderen Zeichen bestätigen. Weitere Information dazu unter

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Preisbekanntgabe

Welche Maximaltarife sind mit 0900-, 0901- und 0906-Nummern möglich?

Die Anbieter von Mehrwertdienstnummern sind in der Preisgestaltung grundsätzlich frei. Sie müssen jedoch die gesetzlichen Preisobergrenzen einhalten, die wie folgt festgesetzt sind:

100 Franken für Grund- oder Fixgebühren;
10 Franken pro Minute;
400 Franken für alle Gebühren einer Verbindung (Grundgebühr, Fixgebühren und zeitabhängige Gebühren).

Wer steckt eigentlich hinter einer 0900-, 0901- und 0906-Nummer?

Name und Adresse einer Inhaberin oder eines Inhabers einer Nummer (0800, 084x, 090x) kann auf folgender Internet-Seite abgefragt werden:

Zugeteilte Einzelnummer suchen - Formular | eGovernment UVEK

Was macht das BAKOM gegen Missbräuche von 0900-, 0901- und 0906-Nummern?

Die Zuteilung von 0900-, 0901- oder 0906-Nummern wird vom BAKOM widerrufen, wenn:

  • eine zuständige Behörde die Verletzung von Bundesrecht feststellt;
  • die Bestimmungen der AEFV, des BAKOM oder der Zuteilungsverfügung missachtet werden.

Geschädigten Teilnehmern steht es offen, eine Anzeige bei der Polizei einzureichen.