Anerkannte Normen für die Sicherheit der Information und der Telekommunikations-infrastrukturen
Gemäss den Richtlinien zur Sicherheit und Verfügbarkeit von Fernmeldeinfrastrukturen und -diensten (Kap. 2, Ziff. 4) sollte jede FDA sich vergewissern, dass ihre Verfahren und ihre Infrastruktur den anerkannten Normen im Bereich der Sicherheit von Informationen und Fernmeldeinfrastrukturen entsprechen.