Funkerprüfungen
Die nachfolgende Übersicht gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Funkerprüfungen und die damit zu erlangenden Ausweise wie Fähigkeitsausweis für den Amateurfunk; Einsteigerausweis für den Amateurfunk; UKW-Sprechfunkausweis für den Binnenschifffahrtsfunk; Short Range Certificate (SRC) und Long Range Certificate (LRC) für das Bedienen von Funkanlagen auf Sportschiffen.
Fähigkeitszeugnisse und Zulassungen Funkamateure NOVICE und CEPT im Kreditkartenformat
Die Fähigkeitszeugnisse und Zulassungen Funkamateur und Zulassungen Funkamateur NOVICE werden im Kreditkartenformat ausgestellt. Die bisherigen Ausweise im Papierformat sind weiterhin gültig.
Amateurfunk Prüfungen
Verbindungen mit anderen Funkamateuren weltweit. Übertragung von technischen Informationen über Sende- und Empfangsversuche sowie von persönlichen Mitteilungen. Die Anwender sind Privatpersonen und Amateurfunkvereine. Voraussetzung für eine Zulassung (Rufzeichenzuteilung) ist ein gültiger Fähigkeitszeugnis. Die Prüfungen werden vom BAKOM durchgeführt.
Binnenschifffahrtsfunk Prüfungen
Wer auf einem Schiff auf dem Rhein und den Binnenwasserstrassen in Europa Funkanlagen benützt, braucht nach der «Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, April 2000» eine Ship Station Licence und einen Fähigkeitszeugnis für das Bedienen der Anlagen. Die Prüfungen werden vom BAKOM durchgeführt.
Hochseefunk Prüfungen
Wer auf einem Schiff auf dem Meer Funkanlagen benützt, braucht nach dem Internationalen Radioreglement eine Ship Station Licence und einen Fähigkeitszeugnis für das Bedienen der Anlagen. Die Prüfungen werden vom BAKOM durchgeführt.