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Veröffentlicht am 1. Juni 2021

Gebühren der Adressierungselemente im Bereich Funk

Die Informationen auf dieser Seite dienen zur Bestimmung der Höhe der zu entrichtenden Gebühren.

Gebührenarten

Einmalige Gebühr für die Registrierung

Für die Registrierung einer Frequenznutzung im Bereich der Adressierungselemente beläuft sich die Gebühr für Hochsee-, Rhein- und Flugfunkanlagen auf 70 Franken pro Registrierung und für Packet-Radio auf 35 Franken.

Einmalige Gebühr für die Zuteilung eines Rufzeichens

Für Hochsee-, Rhein- und Flugfunkanlagen sowie Amateurfunkanlagen wird eine Gebühr von 110 Franken erhoben.

Jahresgebühr

Für die Verwaltung eines Rufzeichens und einer oder mehrerer Kennungen im Zusammenhang mit Hochsee-, Rhein- und Flugfunkanlagen sowie Amateurfunkanlagen beträgt die Verwaltungsgebühr ab dem Jahr nach der Zuteilung jährlich 50 Franken. Für Packet-Radio beläuft sich diese Gebühr auf 25 Franken für fünf Jahre.

Erhebung der Jahresgebühr

Für die Verwaltung eines Rufzeichens oder einer oder mehreren Kennungen im Zusammenhang mit Hochsee-, Rhein- und Flugfunkanlagen sowie Amateurfunkanlagen erfolgt die Erhebung der jährlichen Gebühr ab dem Jahr nach der Zuteilung automatisch. Beim Packet-Radio wird die bei der Meldung erhobene Gebühr für einen Zeitraum von fünf Jahren erhoben. Nach Ablauf dieser Dauer werden 25 Franken für weitere fünf Jahre in Rechnung gestellt.

Durch den Verzicht auf ein Rufzeichen oder eine oder mehrere Kennungen entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Jahresgebühr.

Höhe der Gebühren

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Gebühren je nach Produkt.