Internetzugang

Messung der Qualität des Internetzugangs
Wer einen Internetzugang hat, kann dessen Qualität seit dem 1. September 2021 mit einem standardisierten Werkzeug messen. Die grossen Schweizer Anbieterinnen von Internetzugängen bieten dieses Werkzeug ihren Kundinnen und Kunden gemeinsam an. Damit liegt auch in der Schweiz ein aussagekräftiges Instrument zur Feststellung der Qualität des jeweiligen Internetzugangs vor.

Offenes Internet / Netzneutralität
Seit dem 1. Januar 2021 ist das Offene Internet in der Schweiz in Artikel 12e des Fernmeldegesetzes (FMG) geregelt. Details dazu bestimmt Artikel 10f der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV). Von Oktober 2013 bis Oktober 2014 hat eine Arbeitsgruppe des Bundes mit verschiedenen Interessenvertretern und Fachleuten Grundlagen zur Diskussion der Netzneutralität erarbeitet. In ihrem Bericht wurde eine Auslegeordnung zu Fragen der Netzneutralität vorgenommen.

Sicherer Internetzugang
Die Anbieterinnen von festen oder mobilen Internetzugängen müssen diese Zugänge für ihre Kundinnen und Kunden gegen Angriffe sichern (Artikel 96a-96c FDV). Die Details dazu regelt TAV 1.12.