Jahresbericht
Veranstalter von Rundfunkprogrammen müssen dem BAKOM gemäss Artikel 18 des neuen Radio- und Fernsehgesetzes jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit einreichen. Von der Berichterstattung befreit sind Veranstalter mit einem jährlichen Betriebsaufwand von höchstens 1 Mio. Franken.