Konzessionierung
Die Bundesverfassung beauftragt Radio und Fernsehen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur Meinungsbildung und Unterhaltung beizutragen. Sie sollen die Besonderheiten unseres Landes und die Bedürfnisse der Kantone berücksichtigen. Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) konkretisiert diesen Auftrag für die SRG. In der SRG-Konzession präzisiert der Bundesrat die Gesetzesbestimmungen.