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Veröffentlicht am 19. März 2019

Massnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften von Fernmeldeanlagen

Das BAKOM kontrolliert mutmasslich nicht konforme Anlagen an den Verkaufsstellen. Es verbietet den Verkauf der kontrollierten Geräte bei offensichtlicher Nichtkonformität vor Ort. Ist die Konformität nicht eindeutig wird ein Muster für nähere Abklärungen ins BAKOM mitgenommen, welche aus einer formellen Kontrolle (Benutzerinformation, Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Notifikation) und einer technischen Prüfung bestehen. Bei einer Anfechtung der aus der Prüfung resultierenden Ergebnisse können externe Prüfstellen mit der Durchführung von Tests beauftragt werden.

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