Präzisierungen zur Konformität von Amateurfunkanlagen
Da das Frequenzspektrum ein begrenztes Gut ist, ist das BAKOM, wie auch jede Funkamateurin und jeder Funkamateur, bestrebt, es zu erhalten und Störungen zu vermeiden. Daher gelten besondere Vorschriften, die den Fähigkeiten der Inhaberinnen und Inhaber eines Fähigkeitszeugnisses Rechnung tragen. Der Zweck der vorliegenden Informationen besteht darin, die Anwendung bestimmter Bestimmungen in Bezug auf die Konformität von Funkanlagen für Funkamateurinnen und Funkamateure zu präzisieren.
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