Schlichtung im Fernmeldebereich
Haben Sie ein Problem mit Ihrer Telefonanbieterin oder mit teuren Anrufen auf eine 0900-Nummer? Haben Sie schon erfolglos versucht, sich mit der anderen Partei zu einigen? Falls ja, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für die Telekommunikation wenden. Diese hat die Aufgabe zu versuchen, bei Streitigkeiten zwischen Anbieterinnen von Fernmelde- oder Mehrwertdiensten und ihrer Kundschaft eine Einigung zu erzielen.
Die Schlichtungsstelle, die im Fernmeldegesetz (FMG) vorgesehen ist, hat ihre Tätigkeit am 3. Juli 2008 innerhalb der Stiftung ombudscom aufgenommen. Ihr Vertrag mit dem BAKOM wurde im Juni 2018 erneuert und läuft bis Ende 2023. Alle Anbieterinnen von Fernmelde- oder Mehrwertdiensten sind verpflichtet, bei privatrechtlichen Streitigkeiten an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, wenn der Kunde oder die Kundin dies verlangt.
Verlängerung des Vertrags mit ombudscom als Schlichtungsstelle für die Telecombranche
Informationsblätter
Wann kann ich mich an die ombudscom wenden?
An wen kann ich mich in anderen Fällen wenden?
Was ist die Schlichtungsstelle?