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Veröffentlicht am 30. Januar 2017

Spam - Spamming - Spammer

Haben Sie ungefragt Werbung per E-Mail, Fax, SMS oder Anrufmaschine erhalten? Wurden Sie per E-Mail nach vertraulichen Daten gefragt? Dann sind Sie Opfer von Spamming. Der Massenversand von Werbung ohne Zustimmung des Empfängers ist verboten. Hier einige Grundregeln und Vorsichtsmassnahmen zur Bekämpfung von Spamming.

Die Informationsblätter

Was ist Spam?

Wie kann ich mich gegen Spam wehren?

Wie schütze ich mich vor SPAM-E-Mails?

Was mache ich, wenn ich Spam-SMS erhalte?

Wann ist der Massenversand erlaubt?

Warum erhalte ich Spam?

Rechtstexte

Nützliche Adressen und Links

Mit dem Aufkommen des Internets hat sich auch Spam verbreitet. Der Begriff Spam geht auf ein in England und den USA verbreitetes Dosenfleisch der Marke Spam zurück. Dieses kommt in einem Sketch der bekannten Komiker-Gruppe Monty Python vor: Der Kellner eines Restaurants möchte bei jeder Bestellung Spam verkaufen. Als eine Restaurantbesucherin ein anderes Gericht verlangt, singt ein Wikinger-Chor so laut und lange den Refrain "Spam, Spam, Spam", dass die Proteste der Kundin untergehen...