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Veröffentlicht am 6. Februar 2024

Spezielle Funkanlagen, die zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit von Behörden betrieben werden

Funkanlagen, die zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit von Behörden betrieben werden und die üblichen Anforderungen an die Konformität und Frequenznutzung nicht erfüllen können – in Behördenkreisen auch «Sonderelektronik» genannt – dienen beispielsweise den Strafverfolgungs- und Vollzugsbehörden bei der Erfüllung besonderer Aufgaben im Bereich der Funkkommunikation, Funkunterdrückung sowie der funkbasierten Telekommunikationsüberwachung. Derartige Funkanlagen dürfen ausschliesslich von bestimmten Behörden betrieben werden. Die vorliegende Information richtet sich sowohl an Herstellerinnen sowie an Importeurinnen und Händlerinnen von solchen speziellen Funkanlagen als auch an die betroffenen Behörden.

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