SRG SSR
Der sprachregionale/nationale Service public der SRG steht im Zentrum der schweizerischen elektronischen Medienordnung.

SRG SSR allgemein
Die SRG ist als Verein organisiert. Er betreibt das grösstenteils öffentlich finanzierte Medienhaus SRG. Dieses umfasst je eine Unternehmenseinheit pro Sprachregion – RTS, SRF, RSI und RTR - sowie die Generaldirektion und die mehrsprachige News- und Informationsplattform Swissinfo (SWI).
Konzessionierung
Die Bundesverfassung beauftragt Radio und Fernsehen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur Meinungsbildung und Unterhaltung beizutragen. Sie sollen die Besonderheiten unseres Landes und die Bedürfnisse der Kantone berücksichtigen. Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) konkretisiert diesen Auftrag für die SRG. In der SRG-Konzession präzisiert der Bundesrat die Gesetzesbestimmungen.
Aufsicht und Forschung
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie das BAKOM sind die Aufsichtsbehörden der SRG. Sie prüfen die Einhaltung der Bestimmungen des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) sowie der Konzession. Aus Gründen der in der Verfassung garantierten Staatsunabhängigkeit der Medien schliesst dies aber die Aufsicht über konkrete publizistische Inhalte aus.
Auslandmandat
Nebst dem Angebot für die Schweiz erbringt die SRG auch ein Informationsangebot für das Ausland. Der Auftrag hierfür ist nicht in der SRG-Konzession geregelt, sondern in einer separaten Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SRG. Auch die Finanzierung unterscheidet sich vom nationalen SRG-Angebot: Das Auslandangebot wird hälftig aus allgemeinen Bundesmitteln und hälftig aus der Radio- und Fernsehabgabe finanziert.
Finanzierung
Die SRG finanziert sich zu fast 80 Prozent aus den Einnahmen aus der Radio- und Fernsehabgabe. Weitere finanzielle Mittel stammen aus kommerziellen und übrigen Erträgen.