Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG)
Das aktuelle Fernmeldegesetz (FMG) und die Verordnungen dazu gelten seit 1.1.2021. Die Verbreitung des Internets hat die Telekommunikationslandschaft tiefgreifend umgestaltet und dadurch die jetzt geltenden Änderungen notwendig gemacht. Dabei wurden insbesondere Konsumentenanliegen gestärkt (internationales Roaming, offenes Internet, unlautere Werbung, Jugendschutz) sowie Deregulierungen und administrative Vereinfachungen vorgenommen (Aufhebung der Meldepflicht für Fernmeldedienstanbieterinnen und der generellen Konzessionspflicht bei Frequenznutzungsrechten).
Fernmeldegesetz (FMG) – Änderung vom 22. März 2019
Revision der Verordnungen zum FMG
Überblick über wichtige Punkte der Verordnungsrevision (BAKOM Infomailing)
Die FMG-Revision im Parlament (17.058)
Weitere Informationen
Der Schweizerische Fernmeldemarkt im internationalen Vergleich
Preisindizes 2017 für Festnetz, Mobilfunk, Breitband und Roaming
Roaming (Stand 2016) Entwicklung zu Preisen und Nutzung
Botschaft des Bundesrates
Am 6. September 2017 hat der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) verabschiedet. Die Telekommunikation hat in den letzten Jahren eine äusserst rasante Entwicklung erfahren: Neue, breitbandige Netze übertragen immer mehr Daten immer schneller. Internetdienste wie Videotelefonie, Messenger und Chats lösen die traditionellen Fernmeldedienste immer mehr ab. Die Gesetzesrevision soll diesem Wandel Rechnung tragen.
Botschaft zur Revision des Fernmeldegesetzes
Fernmeldegesetz (FMG) (Entwurf)
Vernehmlassung
Vernehmlassung zur Revision des FMG: Zusammenfassung der Ergebnisse und Stellungnahmen