Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 20. Dezember 2024

Verlegung der Glasfaser in der Schweiz

Damit eine Weiterentwicklung der Internetdienste und -anwendungen möglich ist, müssen die Geschwindigkeit und die Leistung des Netzes ständig erhöht werden. Die heutige Technologie reicht langfristig nicht mehr aus. Die Verlegung der Glasfaser bis in die Wohn- und Geschäftshäuser soll ermöglichen, die Herausforderung der Informationsgesellschaft von morgen anzunehmen. Der Begriff "Fiber to the Home" (FTTH) bezeichnet entsprechend ein Fernmeldenetz, bei dem die Glasfaser bis in die Wohn- und Geschäftshäuser verlegt wird.

Glasfaser: erhöhte Geschwindigkeit und Leistung

Um sich mit dem Internet zu verbinden, können Schweizer Haushalte derzeit zwischen zwei Möglichkeiten wählen: Die Einwahl mit einem Modem entweder über den Telefon- oder den Fernsehanschluss. Die Daten werden dann über Kupferdrähte oder Koaxialkabel übertragen, die zwar bereits eine beachtliche Leistung bieten, aber auch an ihre Grenzen stossen. Mit der Glasfaser können mehr Daten gleichzeitig und schnell übertragen werden. Verbindet man sich über die Glasfaser mit dem Internet, kann man auf seinem Computer hochauflösendes Fernsehen schauen und gleichzeitig E-Mails beantworten, ein Video herunterladen oder sich auch einem Online-Spiel widmen.

Die Glasfaser wird in der Schweiz bereits verlegt. Auch wenn die Haushalte noch nicht davon profitieren können, wird sie bereits für Verbindungen im Fernnetz, für den Anschluss von vorgelagerten Netzelementen im Anschlussnetz (Verteilkasten) und für die Erschliessung von grösseren Firmen und Geschäftshäusern eingesetzt.

Koordination

Um die Haushalte mit Glasfaser zu erschliessen, sind umfangreiche Arbeiten erforderlich. Vielerorts muss man Schächte ausheben, um die Kabel unterirdisch zu verlegen. Ausserdem muss die Infrastruktur einerseits beim Anbieter und andererseits beim Kunden installiert werden. Um zu verhindern, dass jeder im Alleingang handelt, ergriffen die Kommunikationskommission (ComCom) und das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die Initiative, um alle Akteure der Branche (Telekomfirmen, Elektrizitätswerke, Kabelnetzbetreiber und Hauseigentümer) an einen Tisch zu bringen. Dies, damit die Rahmenbedingungen definiert werden können, die eine koordinierte Weiterentwicklung des Glasfasernetzwerks ermöglichen.

Konkrete Ergebnisse

Mit den vier eingesetzten Arbeitsgruppen konnten konkrete Ergebnisse erzielt und eine Reihe von Empfehlungen abgegeben werden. So haben sie das zu verwendende Material definiert, damit Kundinnen und Kunden den Anbieter leicht wechseln können. Man einigte sich beispielsweise auf die Art des Anschlusses, der in den Haushalten installiert werden soll. Standardisierungsbemühungen beim Netzwerkzugang führten ebenfalls zu konkreten Ergebnissen, so dass der Zugang zur Glasfaser für alternative Anbieter gewährleistet ist. Die Bemühungen richteten sich auch auf die Ausgestaltung der Verträge zwischen Anbietern und Hauseigentümern, damit der Wettbewerb spielen kann.

Arbeitsgruppen FTTH

Runde Tische

Seit dem Sommer 2008 haben sich an neun Runden Tischen die von der Glasfaser betroffenen Unternehmenschefs getroffen. Sie haben die von den verschiedenen Arbeitsgruppen erarbeiteten Empfehlungen besprochen und sich darüber geeinigt.

FTTH-Betreibernummer

Das BAKOM verwaltet die Betreibernummern, die Teil der Identifikationscodes sind, welche zur Kennzeichnung der optischen Telekommunikationssteckdosen bei den Teilnehmern dienen. Das Nummerierungssystem wird in den 'Technischen Richtlinien betreffend die Schicht 1' genauer beschrieben.

Arbeitsgruppen FTTH

Alle Unternehmen, die für die Errichtung eines FTTH-Netzwerks eine Betreibernummer benötigen, können eine solche beim BAKOM anfordern. Für die Zuteilung einer Betreibernummer senden Sie bitte folgende Informationen:

  • Firmenname
  • Ansprechpartner
  • Firmen-UID
  • Registrierungsnummer für Fernmeldedienstanbieter

an die E-Mail-Adresse: Fachkontakt Betreibernummer

Hinweis: Firmen, die nur "dark fibre" anbieten und keine Informationen fernmeldetechnisch übertragen, sind keine Fernmeldedienstanbieterinnen und müssen sich nicht beim BAKOM registrieren lassen. Sie benötigen keine Registrierungsnummer für die Zuteilung einer Betreibernummer.