Vernehmlassung zur Änderung der Postverordnung: Neue Erreichbarkeitsvorgaben
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führte vom 26. Juni bis 31. August 2018 bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur Änderung der Postverordnung vom 29. August 2012 (VPG; SR 7803.01) ein Vernehmlassungsverfahren durch. Das UVEK erhielt diesbezüglich 46 Stellungnahmen, die nachfolgend zur Einsichtnahme offenstehen.
Mit der Vorlage werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit die Erreichbarkeit der Grundversorgung mit Post und Zahlungsverkehrsdiensten in Zukunft differenzierter sichergestellt werden kann.
Stellungnahmen
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