Voraussetzungen zum Betrieb adaptiver Antennen sind erfüllt
Die adaptiven 5G-Antennen der Mobilfunkbetreiber erfüllen die Voraussetzungen der Vollzugshilfe zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Dies ergab eine mehrteilige Prüfung des BAKOM bei den Netzbetreibern. Sowohl die automatische Leistungsbegrenzung wie auch die Qualitätssicherungssysteme der Antennen tragen den rechtlichen Vorgaben Rechnung. Damit können die Kantone den Einsatz adaptiver Antennen in den Mobilfunknetzen bewilligen.