Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 12. April 2019

Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung

In seinen Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung (UKW-Weisungen) definierte der Bundesrat die lokalen/regionalen Versorgungsgebiete der einzelnen Radioveranstalter und legte die Anzahl der jeweils zu konzessionierenden Radiostationen fest. Die Weisungen gelten bis zur Neukonzessionierung im Sommer 2008.

Gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) definiert der Bundesrat in seinen Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung (UKW-Weisungen) die lokalen/regionalen Versorgungsgebiete der einzelnen Radioveranstalter und legt die Anzahl der jeweils zu konzessionierenden Radiostationen fest. Die UKW-Weisungen stellen damit das medienpolitische Steuerungsinstrument für die Planung der Lokalradiolandschaft dar. Die technische Planung der Sendernetze für die einzelnen Versorgungsgebiete obliegt alsdann dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM).

UKW-Weisungen - Änderung vom 29. März 2006

UKW-Weisungen - Änderung vom 28. Juni 2006

Medienmitteilung

Neue UKW- und Mittelwelle-Weisungen