Ombudscom bleibt Schlichtungsstelle im Bereich Telecom

Kundinnen und Kunden von Fernmeldedienstanbieterinnen können sich bei überhöhten Rechnungen, nicht bestellten Mehrwertdiensten oder anderen bestrittenen Dienstleistungen weiterhin an die Stiftung ombudscom wenden. Sie betreibt auch künftig die offizielle, vom Fernmeldegesetz vorgesehene Schlichtungsstelle für die Telekommunikationsbranche. Der neue, mit dem BAKOM vereinbarte Vertrag läuft bis am 31. Dezember 2028.

Corina Casanova, Präsidentin des Stiftungsrat ombudscom und Bernard Maissen, Direktor des BAKOM
Corina Casanova, Präsidentin des Stiftungsrat ombudscom und Bernard Maissen, Direktor des BAKOM

Michael Strasser, Abteilung Telecomdienste und Post

Die Stiftung «Schlichtungsstelle Telekommunikation ombudscom» vermittelt bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen den Anbieterinnen von Fernmeldediensten und ihren Kundinnen und Kunden, wenn sich diese nicht zufriedenstellend einigen können. Dabei müssen die bestrittenen Dienstleistungen von einer Fernmeldedienstanbieterin oder einer Anbieterin von so genannten Mehrwertdiensten in Rechnung gestellt worden sein.

Gemäss Fernmeldegesetz richtet das BAKOM eine Schlichtungsstelle ein oder beauftragt einen Dritten damit. Gestützt auf diese Bestimmung übertrug das BAKOM die Errichtung und den Betrieb der Schlichtungsstelle erstmals für die Dauer von fünf Jahren vom 1. Juli 2008 bis am 30. Juni 2013 an ombudscom. Seither wurde die Delegationsperiode regelmässig um weitere fünf Jahre verlängert. Letztmals am 8. September 2023 für die Periode vom 1. Januar 2024 bis am 31. Dezember 2028.

Informationen zum Verfahren und zur Praxis der ombudscom finden sich auf der Website der Stiftung (www.ombudscom.ch).

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Letzte Änderung 23.04.2024

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