Funkkonzessionsgebühren

Die Informationen dieser Seite werden Ihnen erlauben, den Betrag der zu entrichtenden Gebühren zu bestimmen.

Gebührenarten

Einmalige Verwaltungsgebühr

Zur Deckung der Kosten für die Erteilung oder Änderung einer Konzession wird eine einmalige Gebühr erhoben, die mit einem Stundensatz je nach Zeitaufwand verrechnet wird. Für Adress- und Namensänderungen sowie für Kündigungen wird dagegen keine Gebühr erhoben

Periodische Verwaltungsgebühr

Die Kosten für die Verwaltung einer erteilten Konzession und für die technische Kontrolle des Frequenzspektrums werden mittels jährlicher Verwaltungsgebühren gedeckt, deren Höhe vom Konzessionstyp abhängt.

Periodische Konzessionsgebühr

Da Frequenzen ein knappes öffentliches Gut sind, wird für ihre Nutzung eine Regalabgabe erhoben.

Zusätzliche Gebühr bei verspätet eingereichten Gesuchen

Idealerweise erfordert die Bearbeitung eines Konzessionsgesuchs mindestens zehn Werktage. Wird ein Gesuch zwei Werktage oder weniger vor Beginn der Gültigkeit der Konzession eingereicht, wird es als verspätet betrachtet und es wird gemäss Artikel 5a der Verordnung des UVEK über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich eine zusätzliche Gebühr von 50 Franken erhoben.

Gebührenerhebung

Die Gebühren werden im Voraus auf Jahresbasis erhoben. Im ersten Jahr werden sie ab dem Monat verrechnet, der auf das Datum der Konzessionserteilung folgt. Ist eine Konzession beispielsweise ab dem 10. April gültig, werden die Gebühren für die Monate Mai bis Dezember verrechnet.

Höhe der Gebühren

Die nachfolgenden Tabellen geben Ihnen einen Überblick über die periodischen Gebühren je nach Konzessionstyp.

Tarife nach Konzession
  Verwaltungsgebühr Konzessionsgebühr Jährlicher Gesamtbetrag
Funkversuche CHF 450.00 CHF 48.00 CHF 498.00
Vorführungen CHF 312.00 CHF 48.00 CHF 360.00
Landradar CHF 144.00 CHF 48.00 CHF 192.00
PMR VHF/UHF - nicht harmonisierte Frequenzen
    Jährliche Verwaltungsgebühr Jährliche Konzessionsgebühr
Ortsfeste Funkanlage1), landesweite Nutzung Pro Bandbreite von 12.5 kHz  CHF 1680.00 CHF 156.00 2)
Ortsfeste Funkanlage1), regionale Nutzung Pro Bandbreite von 12.5 kHz CHF 336.00 CHF 156.00 2)
Ohne Ortsfeste Funkanlage1) Pro Bandbreite von 12.5 kHz CHF 84.00 CHF 156.00 2)
1) Eine Funkanlage gilt als ortsfest, wenn sich deren Antenne am oder auf dem Gebäude befindet und von aussen ganz oder teilweise sichtbar ist. Unwesentlich ist dabei die Art der Antennen-Befestigung wie auch die Art der Funkanlage (fix oder portabel).
2) Bei dieser Konzessionsart variiert die Jahresgebühr je nach Anzahl gemeldeter Geräte und in Abhängigkeit davon, ob die Frequenzen landesweit oder regional genutzt werden. Der Grundbetrag von CHF 156.00 wird mit einem Koeffizienten gemäss nachfolgender Tabelle multipliziert:
Anzahl Geräte   Koeffizient für landesweite Nutzung Koeffizient für regionale Nutzung
bis 10 1.0 0.2
11 bis 30 3.5 0.7
über  30 5.0 1.0
PMR - harmonisierte Frequenzen (Beispiel: GSM-Rail)
    Jährliche Verwaltungsgebühr Jährliche Konzessionsgebühr
Ortsfeste Funkanlage, landesweite Nutzung Pro Bandbreite von 12.5 kHz CHF 50.00 CHF 156.00 2)
Ortsfeste Funkanlage, regionale Nutzung Pro Bandbreite von 12.5 kHz CHF 10.00 CHF 156.00 2)
Ohne Ortsfeste Funkanlage Pro Bandbreite von 12.5 kHz CHF 10.00 CHF 156.00 2)
2) Bei dieser Konzessionsart variiert die Jahresgebühr je nach Anzahl gemeldeter Geräte und in Abhängigkeit davon, ob die Frequenzen landesweit oder regional genutzt werden. Der Grundbetrag von CHF 156.00 wird mit einem Koeffizienten gemäss nachfolgender Tabelle multipliziert:
Anzahl Geräte Koeffizient für landesweite Nutzung Koeffizient für regionale Nutzung
bis 10 1.0 0.2
11 bis 30 3.5 0.7
über 30 5.0 1.0

Richtfunk, SNG-/VSAT-Satelliten und drahtlose Videokamera

Die Berechnung der periodischen Gebühren bei Konzessionen für drahtlose Videokameras, Richtfunk oder SNG-/VSAT-Satelliten ist komplexer und erfolgt auf der Grundlage von der Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich. 

Konzession für Richtfunk und drahtlose Videokameras:

Konzession für SNG-/VSAT-Satelliten:

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Letzte Änderung 26.04.2021

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