Konformitätserklärung "EU"

Die Konformitätserklärung ist eine Bestätigung, dass die Funkanlage den grundlegenden Anforderungen entspricht. Sie wird von der Herstellerin oder ihrer in der EU niedergelassenen bevollmächtigten Person ausgestellt. Fällt die Funkanlage unter mehrere Regelungen, die eine Konformitätserklärung verlangen, so genügt eine einzige Erklärung. Ein Dossier, das aus mehreren einzelnen Erklärungen besteht, ist einer einzigen Erklärung gleichzusetzen.

Jeder Funkanlage, die auf dem Markt bereitgestellt wird, muss nach Wahl der Herstellerin eine Erklärung über die Konformität in ihrer vollständigen Form oder in ihrer vereinfachten Form beigefügt werden.

Die Konformitätserklärung "EU" wird Funkanlagen, die das "EU" Konformitätskennzeichen tragen, beigelegt.

Europäisches Konformitätskennzeichen

Die vollständige Konformitätserklärung muss nach folgendem Modell erstellt werden:

EU KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (NR ...)

  1. Funkanlage (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):
  2. Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten:
  3. Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
  4. Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung der Funkanlage zwecks Rückverfolgbarkeit; sie kann erforderlichenfalls eine hinreichend deutliche farbige Abbildung enthalten, auf der die Funkanlage erkennbar ist):
  5. Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union: Richtlinie 2014/53/EU gegebenenfalls weitere Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union
  6. Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der anderen technischen Spezifikationen, bezüglich derer die Konformität erklärt wird: Dabei müssen die jeweilige Kennnummer, die angewandte Fassung und gegebenenfalls das Ausgabedatum angegeben werden:
  7. Falls zutreffend — Die notifizierte Stelle … (Name, Kennnummer) hat … (Beschreibung ihrer Mitwirkung) … und folgende EU-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt:
  8. Falls vorhanden — Beschreibung des Zubehörs und der Bestandteile einschliesslich Software, die den bestimmungsgemässen Betrieb der Funkanlage ermöglichen und von der EU-Konformitätserklärung erfasst werden:
  9. Zusatzangaben
    1. Unterzeichnet für und im Namen von:
    2. (Ort und Datum der Ausstellung):
    3. (Name, Funktion) (Unterschrift):

Die vereinfachte Konformitätserklärung hat folgenden Wortlaut:

  • Hiermit erklärt [Name der Herstellerin], dass der Funkanlagentyp [Bezeichnung] der Richtlinie 2014/53/EU entspricht.
  • Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung ist unter der folgenden Internetadresse verfügbar: [genaue Adresse]


Die Konformitätserklärung in vereinfachter oder vollständiger Form muss in einer schweizerischen Amtssprache oder in Englisch abgefasst oder in eine dieser Sprachen übersetzt sein.

Letzte Änderung 11.12.2023

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