Wer ist wofür verantwortlich?

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)

  • erteilt den Mobilfunkbetreiberinnen die Bewilligung zur Verwaltung und Zuteilung von Kurznummern

Das BAKOM kann nicht

  • bei Uneinigkeit über einen Rechnungsbetrag eingreifen;
  • die Konsumentinnen und Konsumenten aktiv unterstützen, wenn sie eine Rechnung anfechten;
  • Kurznummern direkt widerrufen;
  • eingreifen, wenn die betreffenden Vorschriften nicht in seiner Kompetenz liegen;
  • die über Kurznummern erbrachten Dienste inhaltlich beurteilen; weder die Rechtskonformität noch die Qualität oder das Preis-/Leistungsverhältnis;
  • Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der zivil- oder strafrechtlichen Behörden fallen, beurteilen.

Die Rolle Ihrer Mobilfunkbetreiberin

  • Die Mobilfunkbetreiberin vergibt die Kurznummern.
  • Ihre Mobilfunkbetreiberin transportiert die Inhalte und stellt Ihnen die SMS/MMS-Dienste in Rechnung. Für den Transport und ihre Inkassotätigkeit erhält die Mobilfunkbetreiberin einen gewissen Anteil am verrechneten Betrag.
  • Sie nimmt auch Ihre entsprechenden Anfragen oder Beschwerden entgegen.
  • Sie veröffentlicht Namen und Adressen der Inhaberinnen und Inhaber der von ihnen
  • Für jede Kurznummer macht sie den Deaktivierungscode öffentlich zugänglich, mit dem ein vorgängig aktivierter kostenpflichtiger SMS/MMS-Dienst gestoppt werden kann.
  • Die Mobilfunkbetreiberinnen haben einen Verhaltenskodex ausgearbeitet und unterzeichnet. Darin halten sie unter anderem fest, dass STOP (+ Dienstbezeichnung, wenn nötig) als Deaktivierungscode gilt.
  • Sie benutzen ausschliesslich den Kurznummernbereich 6xx für SMS- und MMS-Dienste, die dem Bereich Erwachsenenunterhaltung vorbehalten sind. Zudem stellen sie sicher, dass diese Dienste nur über diese Nummern angeboten werden.

Die Rolle der Nummerninhaberinnen und -inhaber (bzw. Inhalteanbieterinnen und -anbieter)

  • Die Inhaberin oder der Inhaber einer Kurznummer hat diese von einer Mobilfunkbetreiberin zugeteilt erhalten. Inhaberinnen und Inhaber wie auch Inhaltsanbieterinnen und -anbieter sind verantwortlich für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen.
  • Sie müssen sicherstellen, dass der Deaktivierungscode mit jedem SMS oder MMS im Rahmen des Abonnements mitgeschickt wird, entweder direkt in der Nachricht oder in einem anderen kostenlosen SMS.

Schlichtungsstelle ombudscom

Sie vermittelt zwischen Kundinnen und Kunden und schweizerischen Fernmelde- und Mehrwertdienstanbieterinnen bei privatrechtlichen Streitigkeiten, welche diese miteinander nicht zufriedenstellend lösen können.

Fachkontakt
Letzte Änderung 01.07.2015

Zum Seitenanfang

https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/telekommunikation/nuetzliche-infos/sms-und-mms-die-mehr-kosten/wer-ist-wofuer-verantwortlich.html