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Veröffentlicht am 19. März 2019

Aufsicht über Fernmeldeanlagen

Zweck der Aufsicht von Fernmeldeanlagen

Drahtgebundene und drahtlose Fernmeldeanlagen sind unerlässliche Arbeitsinstrumente. Dies gilt besonders für Sicherheits- und Transportdienste, zunehmend auch für Privatpersonen. Um die Sicherheit aller zu gewährleisten, kontrolliert das BAKOM die auf dem Markt erhältlichen Geräte (Nachweiskontrollen).

Gründe für die Kontrolle von Fernmeldeanlagen

Prioritäten bei der Kontrolle von Funkanlagen

Das BAKOM konzentriert sich bei seinen Marktaufsichtstätigkeiten auf problematische Bereiche, da es angesichts seiner Ressourcen nicht möglich wäre, alle Funkanlagen auf dem Markt zu kontrollieren. So kann es seine Ressourcen effizient einsetzen.

Massnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften von Fernmeldeanlagen

Das BAKOM kontrolliert mutmasslich nicht konforme Anlagen an den Verkaufsstellen. Es verbietet den Verkauf der kontrollierten Geräte bei offensichtlicher Nichtkonformität vor Ort. Ist die Konformität nicht eindeutig wird ein Muster für nähere Abklärungen ins BAKOM mitgenommen, welche aus einer formellen Kontrolle (Benutzerinformation, Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Notifikation) und einer technischen Prüfung bestehen. Bei einer Anfechtung der aus der Prüfung resultierenden Ergebnisse können externe Prüfstellen mit der Durchführung von Tests beauftragt werden.

Kontakt RA-MC