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Veröffentlicht am 18. September 2023

Aufsicht und Kontrolle

Das Funkspektrum ist ein knappes natürliches Gut. Das BAKOM stellt sicher, dass Nutzerinnen und Nutzer einen störungsfreien Zugang zu diesem Gut haben. Elektrische Geräte und Fernmeldeanlagen können eine unerwünschte Wirkung im Frequenzspektrum haben und die Kommunikation beeinträchtigen. So kann ein Funkgerät auf Frequenzen senden, die beispielsweise Sicherheitsdiensten vorbehalten sind. Oder eine Konzessionärin oder ein Konzessionär nutzt neben den gemeldeten Anlagen weitere Geräte, was den Funkverkehr beträchtlich steigert.

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