Frequenznutzung mit oder ohne Konzessionen
Die Benutzung des Frequenzspektrums ist reglementiert um Störungen zu verhindern. In der Funkkonzession, Zulassung Funkamateur, Ship Station Licence und Aircraft Station Licence werden die Frequenzen sowie weitere Parameter festgelegt.
Einsatz von drahtlosen Telekommunikationsanlagen im Rahmen von Grossanlässen / Grossveranstaltungen
Organisieren Sie eine Veranstaltung (Konzert, Sportanlass etc.) oder nehmen Sie daran teil und möchten in diesem Rahmen eine drahtlose Telekommunikationsinfrastruktur einsetzen? Beachten Sie bitte, dass das Betreiben von PMR-Funkanlagen (zur Sprach- oder Datenübertragung), drahtlosen Videokameras und Satellitenfunk (SNG) eine Konzession erfordert, die beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beantragt werden kann.
Funkkonzessionen im Allgemeinen
Wer das Funkfrequenzspektrum nutzen will, braucht eine Konzession. Jede Nutzung des Frequenzspektrums bis 3000 GHz ist, mit Ausnahmen, konzessionspflichtig.
Mobiler Landfunk
Der nicht öffentliche mobile Landfunk ist eine Möglichkeit, Daten per Funk zu übertragen. Die Anwender sind Landwirtschafts-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie die öffentlichen Verwaltungen und Freizeitunternehmen. Ein Funknetz des mobilen Landfunks besteht in der Regel aus einer ortsfesten Funkanlage mit einer Anzahl dazugehöriger Mobilfunkstellen.
Richtfunk
Richtfunk ist eine Technik zur Übertragung von Informationen von einem Ort zum nächsten. Mit Richtantennen werden Funkwellen mit einer Trägerfrequenz im Mikrowellenbereich (meist zwischen 1 bis 40 GHz) gebündelt zum Empfänger übertragen. Es werden Antennen mit hoher Richtwirkung benutzt. Diese werden an günstigen Standorten montiert um weite Strecken (quasioptische Sichtverbindung) überwinden zu können. Eine typische Antenne ist der Parabolspiegel. Die gute Richtwirkung der Antennen erlaubt trotz grosser Bandbreiten eine ökonomische Nutzung des zur Verfügung stehenden Frequenzspektrums.
Drahtlose Videokamera
Unter Electronic News Gathering (ENG) und Outside broadcasts (OB) versteht man die Aufnahme aktueller Ereignisse, wie Nachrichten, Sport oder anderen Veranstaltungen, mittels portabler, drahtloser, elektronischer Kamera mit einem Link zum Aufnahmefahrzeug oder mobilen Studio im tieferen GHz - Bereich. Diese Aufnahmen können meistens eingeplant werden und sind von temporärer Dauer. Wichtiger Hinweis: Das E-Band im Bereich von 3410 MHz – 3500 MHz wird nur noch bis am 31. Dezember 2023 für PMSE-Anwendungen zur Verfügung stehen
Flugfunk
Der mobile Flugfunkdienst ist ein Funkdienst zur Kommunikation zwischen Bodenpersonal und fliegendem Personal in der Luftfahrt. Der Flugfunk wird in Frequenzen oberhalb des UKW-Radio betrieben und ist weltweit sowohl sprachlich als auch im Frequenzbereich einheitlich geregelt.
Hochseefunk
Wer auf einem Schiff auf dem Meer (Yachten und Handelsschiffe) Funkanlagen bedient, nimmt am internationalen beweglichen Seefunkdienst teil. Für das Betreiben von Funkanlagen auf dem Meer braucht es nach dem internationalen Radioreglement eine Ship Station Licence. Für Schiffe, die in amtlichen schweizerischen Registern immatrikuliert sind, wird die Ship Station Licence vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ausgestellt.
Binnenschifffahrtsfunk
Wer auf einem Schiff auf dem Rhein und den Binnenwasserstrassen in Europa Funkanlagen benützt, braucht nach der «Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Bucuresti, April 2012» eine Ship Station Licence. Unter Funkanlagen fallen fix installierte und tragbare VHF-Anlagen, Radar und RIS/AIS-Anlagen. Das Verwenden von tragbaren VHF-Geräten ist international nur auf Berufsschiffen erlaubt. Für das Bedienen der UKW-Anlagen braucht es einen Fähigkeitszeugnis. Die Prüfungen werden vom BAKOM durchgeführt.
Funkanlagen auf Binnenseen
Wer auf einem Schweizer See (inklusive Bodensee und Genfersee) Funkanlagen betreiben möchte, braucht eine Konzession des mobilen Landfunks. Ship Station Licences sind daher auf Schweizer Seen nicht gültig.
Satellitenfunk
SNG (Satellite News Gathering) ist eine besonders aktuelle Art der Informationsgewinnung. Beispielsweise dreht ein Aufnahmeteam weitab von der Fernsehstation und sendet entweder live oder das rasch geschnittene Material unmittelbar vor Ort per Satellit an den Heimatsender. Für das Betreiben von SNG-Anlagen bedarf es einer Konzession.Ein Very Small Aperture Terminal (VSAT) ist ein Satellitenempfänger und -sender mit Antennen (aperture) für satellitengestützte Kommunikation. Anders als die ortsfesten Small Apterture Terminals der Satellitenbodenstationen können VSAT-Systeme auch mobil auf LKW oder Containern montiert werden.
Funkversuche
Die Funkversuchskonzession berechtigt die Konzessionärin, eine Funkanlage für Funkversuche (Abstrahlversuche, Ausbreitungsmessungen etc.) während der Entwicklung von Anlagen und Systemen zu benützen.
Funkvorführungen (Geräte und Anlagen)
Die Funkkonzession für Vorführungen berechtigt die Konzessionärin, in einem räumlich und zeitlich begrenzten Rahmen Funkanlagen zu benützen, um sie Dritten vorzuführen.
Amateurfunk
Funkamateure stehen weltweit miteinander in Verbindung. Sie übertragen technische Informationen über Sende- und Empfangsversuche sowie persönlichen Mitteilungen. Die Anwender sind Privatpersonen und Amateurfunkvereine. Die Voraussetzung für eine Zulassung Funkamateur oder Funkamateur NOVICE ist ein gültiges Fähigkeitszeugnis. Die Prüfungen werden vom BAKOM durchgeführt.
Drohnen und Flugmodelle
Informationen zu ferngesteuerten Fluggeräten
Frequenznutzungen ohne Einschränkungen (Anhang 1 VVNF)
Anhang 1 der Verordnung des BAKOM über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums. Auflistung der Frequenznutzungen, für die keine Konzession, keine vorgängige Meldung und kein Fähigkeitszeugnis erforderlich sind gemäss Art. 22 Abs. 2 FMG.