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Veröffentlicht am 20. November 2023

Funkkonzessionen im Allgemeinen

Wer das Funkfrequenzspektrum nutzen will, braucht eine Konzession. Jede Nutzung des Frequenzspektrums bis 3000 GHz ist, mit Ausnahmen, konzessionspflichtig.

Konzessionsgesuch

Wer eine Konzession erwerben will, muss der Konzessionsbehörde ein Gesuch einreichen.

Die voraussichtliche Bearbeitungszeit für die Erteilung einer festen Konzession beträgt etwa 20 Arbeitstage, für eine befristete Konzession 10 Arbeitstage. Diese Frist kann sich erheblich verlängern – in bestimmten Fällen um drei bis sechs Monate –, insbesondere wenn eine Frequenzkoordination mit den Nachbarländern der Schweiz erforderlich ist oder aus anderen technischen oder regulatorischen Gründen.

Diese Fristen sind Richtwerte und keine gesetzlichen Fristen. Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, seinen Antrag rechtzeitig einzureichen, um die genannten Bearbeitungsfristen zu berücksichtigen. Es kann keine Garantie für die Erteilung der Konzession zu einem bestimmten Zeitpunkt gegeben werden.

Die Gesuchstellerin muss alle Angaben machen, die für die Prüfung des Gesuchs und der Konzessionsvoraussetzungen sowie für den Inhalt der Konzession erforderlich sind.

Sie muss auf Verlangen eine technisch verantwortliche Person bezeichnen.

Gesuchstellerinnen mit Sitz im Ausland müssen eine Korrespondenzadresse in der Schweiz angeben, an die insbesondere Mitteilungen, Vorladungen und Verfügungen rechtsgültig zugestellt werden können.

Die Gesuchstellerin darf das Frequenzspektrum erst nutzen, wenn ihr die Konzes­sionsbehörde die Konzession erteilt hat.

Nachfolgende Services werden seit dem 20. November 2023 auf dem eGovernment Portal UVEK des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation angeboten:

  • Anmeldung zu verschiedenen Prüfungen im Bereich Funkverkehr oder Amateurfunk
  • Antrag auf Zuteilung eines Rufzeichens für Amateurfunk
  • Antrag auf Zuteilung eines Rufzeichens für die Datenübertragung auf den Frequenzen für den Funkverkehr für allgemeine Zwecke (CB)
  • Anmeldung für eine Funkkommunikationsanlage an Bord eines Luftfahrzeugs
  • Anzeige für eine mobile Luftfahrt-LandfunkstelleAnzeige für eine Funkanlage auf einem Sportboot (Yacht) auf hoher See
  • Anzeige für eine Funkkommunikationsanlage auf einem Boot auf dem Rhein
  • Anzeige für die Installation eines kommerziellen Schiffes auf hoher See
  • Nach von CB-Funkern verwendeten Rufzeichen suchen

Neue Kundinnen und Kunden müssen sich auf dem Portal anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das vom Bund angebotene CH-Login und ist kostenlos. In der Rubrik "Häufig gestellte Fragen (FAQ)" finden Sie die notwendigen Anleitungen.

Sie sind bereits Kundin oder Kunde des BAKOM, hatten aber kein Konto auf dem bisherigen Portal BAKOM Online? In diesem Fall bitten wir Sie, uns über kf-fk@bakom.admin.ch zu kontaktieren, bevor Sie sich auf dem eGovernment Portal UVEK registrieren. Nach unserer Bestätigung können Sie sich registrieren und Ihren Antrag stellen.

Frequenznutzungen

Bei Fragen zum Portal können Sie sich auch direkt an das BAKOM wenden (kf-fk@bakom.admin.ch).

Gebühren

Wenn Sie eine Funkanlage betreiben wollen, müssen Sie je nach Funkanwendung Gebühren entrichten. Die Angaben auf dieser Seite ermöglichen Ihnen, die Höhe der entsprechenden Gebühren zu ermitteln.

Gebühren der Funkkonzessionen

Gebühren der Adressierungselementen im Bereich Funk