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Veröffentlicht am 27. Februar 2025

Mobiler Landfunk

Der nicht öffentliche mobile Landfunk ist eine Möglichkeit, Daten per Funk zu übertragen. Die Anwender sind Landwirtschafts-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie die öffentlichen Verwaltungen und Freizeitunternehmen. Ein Funknetz des mobilen Landfunks besteht in der Regel aus einer ortsfesten Funkanlage mit einer Anzahl dazugehöriger Mobilfunkstellen.

Nachfolgend finden Sie Konzessionsbeschrieb und -gesuch für tragbare, mobile oder feste PMR-Sprechfunkgeräte.

Konzessionsgesuch für Funkanlagen in der Frequenzklasse A

Übertragen von betrieblichen Nachrichten in der Frequenzklasse A. In erster Linie handelt es sich um Sprechfunk oder Datenübertragung. Der Zweck, sowie die technischen und betrieblichen Bestimmungen (Frequenz, Leistung, Einsatzgebiet usw.) werden im Netzbeschrieb festgelegt. Die eingesetzten Fernmeldeanlagen müssen den technischen Vorschriften entsprechen. Typische Anwender sind: Polizei, Feuerwehr, Sanität, Taxi, Bahnen, Transportunternehmen und Bauunternehmen für Anwendungen wie: Auftragserteilung, Koordination von Lösch- und Rettungseinsätzen, Fahrzeugdisposition, Rangierfunk, Kommunikation mit Kranführer etc.

Die voraussichtliche Bearbeitungszeit für die Erteilung einer festen Konzession beträgt etwa 20 Arbeitstage. Diese Frist kann sich erheblich verlängern – in bestimmten Fällen um drei bis sechs Monate –, insbesondere wenn eine Frequenzkoordination mit den Nachbarländern der Schweiz erforderlich ist oder aus anderen technischen oder regulatorischen Gründen.

Diese Fristen sind unverbindlich und stellen keine gesetzlichen Fristen dar. Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, seinen Antrag rechtzeitig einzureichen, um die genannten Bearbeitungsfristen zu berücksichtigen. Es kann keine Garantie für die Erteilung der Konzession zu einem bestimmten Zeitpunkt gegeben werden.

Gesuch um Erteilung einer befristeten Konzession des mobilen Landfunks

Übertragen von betrieblichen Nachrichten, meist Sprechfunk, anlässlich von befristeten Sportveranstaltungen, Kulturanlässen, Bau- oder Unterhaltsarbeiten etc. Die befristete Konzession des mobilen Landfunks kann für 10, 20 oder 30 Tage und mehr erteilt werden.

Die voraussichtliche Bearbeitungszeit für die Erteilung einer befristeten Konzession beträgt etwa 10 Arbeitstage. Diese Frist kann sich erheblich verlängern – in bestimmten Fällen um drei bis sechs Monate –, insbesondere wenn eine Frequenzkoordination mit den Nachbarländern der Schweiz erforderlich ist oder aus anderen technischen oder regulatorischen Gründen.

Diese Fristen sind unverbindlich und stellen keine gesetzlichen Fristen dar. Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, seinen Antrag rechtzeitig einzureichen, um die genannten Bearbeitungsfristen zu berücksichtigen. Es kann keine Garantie für die Erteilung der Konzession zu einem bestimmten Zeitpunkt gegeben werden.

Private lokale Mobilfunknetze

Die Schweiz hat per 1. Januar 2024 den Frequenzbereich 3’400-3’500 MHz für lokale private Mobilfunknetze – auch Campusnetze genannt – geöffnet.