Fernmeldedienstanbieter (FDA)
Registrierung und Publikation als FDA
Wer für die Erbringung von Fernmeldediensten konzessionspflichtige Funkfrequenzen oder Adressierungselemente nutzen will, die auf nationaler Ebene verwaltet werden, wird vom BAKOM registriert.
Funkkonzessionen
Wer für die Erbringung von Fernmeldediensten das Funkfrequenzspektrum nutzen will, muss eine Funkkonzession beantragen.
Liste der registrierten Fernmeldedienstanbieterinnen
Auskunft über Namen und Adressen, Fernmeldedienste und Schnittstellen.
Notrufdienste
Die Anbieterinnen des öffentlichen Telefondienstes müssen einen Dienst anbieten, der es den Benutzerinnen und Benutzern ermöglicht, bei Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit oder Eigentum die zuständige Alarmzentrale zu erreichen (Notrufdienst). Sie müssen bei Notrufen die Leitweglenkung und die Standortidentifikation sicherstellen.
Richtlinien zur Sicherheit und Verfügbarkeit von Fernmeldeinfrastrukturen und -diensten
Zweck dieser Richtlinien zur Sicherheit und Verfügbarkeit von Fernmeldeinfrastrukturen und -diensten ist die Präzisierung der Sicherheitsanforderungen des Gesetzgebers, damit die betroffenen Kreise diese einheitlich auslegen und das Konsumentenvertrauen gestärkt wird. Zudem definieren diese Richtlinien ein Mindestsicherheitsniveau, das jede Fernmeldedienstanbieterin gewährleisten sollte, um zur Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit des gesamten nationalen Fernmeldewesens beizutragen.
Branchenübliche Arbeitsbedingungen für Fernmeldedienstanbieterinnen
Fernmeldedienste erbringt, wer Informationen für Dritte fernmeldetechnisch überträgt (Art. 3 FMG). Gemäss Art. 6 Bst. a, FMG, Anbieterinnen von Fernmeldediensten mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz müssen die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhalten und die branchenüblichen Arbeitsbedingungen gewährleisten. Auf dieser Seite werden die bisherigen Arbeiten betreffend der branchenüblichen Arbeitsbedingungen zusammen gefasst und die Grundsätze und Entscheidhilfen zur Vollzugspraxis beschrieben.