Aufsicht von elektrischen Geräten
Zweck der Aufsicht über elektrische Geräte
Das BAKOM kontrolliert elektrische Geräte, die in der Schweiz in Verkehr gebracht wurden, um sicherzugehen, dass sie den Vorschriften bezüglich elektromagnetischer Verträglichkeit entsprechen. Unter anderem ist sicherzustellen, dass ihre Verwendung keine anderen Geräte oder Anlagen stört.
Nachkontrollen
Die Konformität wird kontrolliert, wenn die Geräte bereits auf dem Markt erhältlich sind. Das BAKOM führt aufgrund der ihm vorliegenden Informationen Stichproben durch.
Prioritäten bei der Kontrolle von elektrischen Geräten
Das BAKOM konzentriert sich bei seinen Marktaufsichtstätigkeiten auf problematische Bereiche, da es angesichts seiner Ressourcen nicht möglich wäre, alle elektrischen Geräte auf dem Markt zu kontrollieren. So kann es seine Ressourcen effizient einsetzen.
Massnahmen zur Durchsetzung der Vorschriften
Hat das BAKOM den Verdacht, dass ein Händler nicht konforme elektrische Geräte verkauft, führt es vor Ort eine Kontrolle durch und nimmt Muster zur näheren Abklärung der Konformität mit. Anschliessend nimmt es eine technische Prüfung vor. Es überprüft auch, ob Benutzerinformationen, Kennzeichnung und Konformitätserklärung den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Bei einer Anfechtung der Prüfergebnisse können externe Prüfstellen mit der Durchführung von Tests beauftragt werden.
Gesetzliche Grundlagen
Die Kontrolle der elektromagnetischen Verträglichkeit von elektrischen Geräten beruht auf dem Elektrizitätsgesetz sowie auf der Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit.