Internet
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- Internet Domain Namen - Offenes Internet / Netzneutralität - Bekämpfung der Internetkriminalität - Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Internet-Provider - Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Internet-Provider - Swiss IGF - Internet of Things (IoT) - Voice over IP - Messung der Qualität des Internetzugangs
Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Internet-Provider
Bern. Das schweizerische Zivilrecht enthält keine spezifische Regelung der Verantwortlichkeit von Internetprovidern. Ein am 11.12.2015 vom Bundesrat verabschiedeter Bericht stellt fest, dass der geltende rechtliche Rahmen ausreicht, um die zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Internetprovider zu erfassen. Der Bundesrat hält daher eine allgemeine gesetzliche Regelung im Bereich der Providerhaftung derzeit nicht für angebracht.
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Internet-Provider
Das geltende Recht gibt auf die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Internet-Provider nicht immer eine klare Antwort. Nach dem vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen Vorschlag einer Expertenkommission sollte diese Verantwortlichkeit daher im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetz ausdrücklich geregelt werden. Ende Februar 2008 beschloss der Bundesrat aber einen Verzicht auf neue Vorschriften, denn die bestehende allgemeine Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit genüge auch für die Fragen der Internetkommunikation.