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Veröffentlicht am 16. Dezember 2024

Presseförderung

Um die Presse- und Meinungsvielfalt zu erhalten, leistet der Bund jährlich einen Subventionsbeitrag von 50 Millionen Franken für die ermässigte Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften. Davon profitieren die Regional- und Lokalpresse mit 30 Millionen Franken und die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse mit 20 Millionen Franken.

Gesuchsformulare

Wer eine Ermässigung für die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften beantragen möchte, kann beim BAKOM ein Gesuch um Presseförderung einreichen.

Arbeitsgruppe Frühzustellung

Eine vom UVEK eingesetzte Arbeitsgruppe kommt zum Schluss, dass es operativ gesehen grundsätzlich möglich ist, die indirekte Presseförderung auf die Früh- und Sonntagszustellung auszuweiten.

Bundesamt für Kommunikation

Sektion Post
Zukunftstrasse 44
2501 Biel