Presseförderung
Um die Presse- und Meinungsvielfalt zu erhalten, leistet der Bund jährlich einen Subventionsbeitrag von 50 Millionen Franken für die ermässigte Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften. Davon profitieren die Regional- und Lokalpresse mit 30 Millionen Franken und die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse mit 20 Millionen Franken.
Gesuchsformulare
Wer eine Ermässigung für die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften beantragen möchte, kann beim BAKOM ein Gesuch um Presseförderung einreichen.
Arbeitsgruppe Frühzustellung
Eine vom UVEK eingesetzte Arbeitsgruppe kommt zum Schluss, dass es operativ gesehen grundsätzlich möglich ist, die indirekte Presseförderung auf die Früh- und Sonntagszustellung auszuweiten.
Förderberechtigte Titel
Übersicht Subventionen
Medienmitteilung
13.12.2024 Höhere Zustellermässigung für Zeitungen und Zeitschriften im Jahr 2025
Gesuchsformulare
Ein Gesuch um Presseförderung für die Regional- und Lokalpresse und die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse kann jederzeit beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eingereicht werden. Die Gesuchsformulare sowie eine Wegleitung mit allen nötigen Angaben finden Sie hier.
Häufige Fragen
Bundesamt für Kommunikation
Zukunftstrasse 44
2501 Biel
Postfach 252 pressefoerderung@ bakom.admin.ch


