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Veröffentlicht am 12. Dezember 2025

Presseförderung

Um die Presse- und Meinungsvielfalt zu erhalten, leistet der Bund jährlich einen Subventionsbeitrag für die ermässigte Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften. Die Höhe der Ermässigung richtet sich nach Zustellart und Kategorie.

Presseförderung in der Tageszustellung

Am 21. März 2025 hat das Parlament beschlossen, den Bundesbeitrag für einen befristeten Zeitraum von sieben Jahren um 10 Millionen Franken zu erhöhen. Seit dem 1. Januar 2026 stehen für die Presseförderung in der Tageszustellung jährlich insgesamt 60 Millionen Franken zur Verfügung: 40 Millionen für die Regional- und Lokalpresse sowie 20 Millionen für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse.

Presseförderung in der Frühzustellung

Das Parlament hat am 21. März 2025 eine Anpassung des Postgesetzes (PG) beschlossen, mit der die indirekte Presseförderung auf die Frühzustellung ausgeweitet wird. Diese Änderung soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.Der Bund wird die Frühzustellung jährlich mit 25 Millionen Franken fördern. Diese Massnahme ist auf sieben Jahre befristet.

Bundesamt für Kommunikation

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