Unterbruch einer Feuerwehrübung: die unterschätzte Gefahr nicht konformer Funkgeräte
Bei einer grossen Feuerwehrübung kommt es zu massiven Störungen des Funkverkehrs. Fachleuten des BAKOM gelingt es, die Ursache des Problems zu identifizieren. Es stellt sich heraus, dass die von Dritten benutzten störenden Funkgeräte nicht den technischen Spezifikationen entsprechen. Und dies ist kein Einzelfall: Im Jahr 2024 registrierte das Amt im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit mehrere hundert Fälle, in denen nicht konforme Geräte eingesetzt wurden.
José Kilchoer, Abteilung Radio Monitoring und Anlagen
An einem Morgen im Herbst, mitten in einer wichtigen regionalen Übung in seinem Dorf blickt der Feuerwehrkommandant plötzlich stirnrunzelnd auf seine Funkanlage. Seit ein paar Minuten sind Funksprüche unverständlich und gehen im Rauschen unter. Dieses Problem könnte den Ablauf der Regionalübung an dem Tag stören. Er beschliesst, unverzüglich das BAKOM um Unterstützung zu bitten.
Umgehend sucht ein Team von Fachleuten nach der Ursache der Störung und die Technikerinnen und Techniker orten ein Störsignal. Die versierten Ermittelnden des BAKOM kommen in ihren Nachforschungen rasch voran und stehen schon kurz darauf vor dem Eingang eines lokalen Transportunternehmens, von dem das Signal ausgeht. Der Inhaber fällt aus allen Wolken: Die Funkgeräte für den privaten Mobilfunk, sogenannte PMR (Private Mobile Radio), die günstig über eine ausländische Onlinehandelsplattform erworben wurden, entsprechen nicht den technischen Anforderungen. Diese Geräte werden zwar auf der konzessionierten Frequenz betrieben, nutzen jedoch in Wirklichkeit weit mehr als nur das zugelassene Band, sodass ihr Signal die Frequenz der Feuerwehr überlagert und deren Kommunikation beeinträchtigt.
Die Geräte des Transportunternehmens werden sofort beim Personal eingesammelt, ausser Betrieb gesetzt und vom BAKOM-Team mitgenommen. In der Feuerwache kehrt wieder Ruhe ein – genauso wie auf den Funkkanälen. Die Feuerwehr kann wieder ohne Unterbrechungen kommunizieren, sei es bei einer Übung oder wenn es ernst wird bei einem Notfalleinsatz.
Empfehlungen des BAKOM
Dieses fiktive, aber auf realen Fällen beruhende Beispiel erinnert an eine wichtige Regel: Kommunikationsgeräte im Ausland zu kaufen, ohne zuvor zu prüfen, ob sie in der Schweiz genutzt werden dürfen, ist riskant.
Vor dem Kauf eines PMR oder anderen Funkgeräts ist darauf zu achten, dass es nicht auf der Liste der nicht konformen und somit verbotenen Geräte steht und die unterschiedlichen Bedingungen für das Inverkehrbringen in der Schweiz erfüllt. Das BAKOM empfiehlt, die Anweisungen auf seiner Website Kauf von Funkanlagen im Ausland für den Eigengebrauch zu befolgen. Für die meisten mit PMR-Anlagen nutzbaren Frequenzen ist eine Konzession erforderlich, die Interessierte online beantragen können. Zudem sollten Sie sich vergewissern, dass Ihre Geräte korrekt auf die in der Konzession gewährte Frequenz programmiert sind.
Verstärkung der Kontrollen
Das BAKOM konzentriert seine Kontrollen auf Kategorien von Funkanlagen mit hohem Störpotenzial. PMR gehören dazu, da sie im Vergleich zu anderen Funkgeräten eine höhere Ausgangsleistung haben. Da immer mehr Privatpersonen Geräte direkt im Ausland kaufen und importieren, hat das Amt seine Zusammenarbeit mit dem Zoll intensiviert. So wurden im Jahr 2024 gestützt auf Meldungen der Zollbehörden mehr als 200 Verfügungen wegen Nichtkonformität von PMR erlassen (inklusive Einziehung von Material und Verfahrenskosten). Zudem hatte die Einfuhr nicht konformer Funkanlagen in über 250 Fällen strafrechtliche Sanktionen gegen die Käuferinnen und Käufer zur Folge.
Verwaltungs- oder Strafverfahren
Technisch nicht konforme Funkanlagen – also jene, die die fernmeldetechnischen Anforderungen nicht erfüllen – werden in Verwaltungsverfahren behandelt. Steht ein Gerät jedoch auf der Liste der nicht konformen Geräte des BAKOM wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, das in der Regel zu einer Geldstrafe für den gewerblichen oder privaten Importeur führt, da dieser für die in die Schweiz eingeführten Produkte verantwortlich ist. Das Gerät wird beschlagnahmt und eingezogen.
Präventionsmassnahmen und Zusammenarbeit
Um die korrekte Frequenznutzung zu gewährleisten und Störungen zu vermeiden, führt das BAKOM in der ganzen Schweiz ein regelmässiges Frequenzmonitoring, Markt- und Frequenznutzungskontrollen (Verwendung von nicht konzessionierten oder nicht konformen Geräten) sowie Konzessionsüberprüfungen durch. Darüber hinaus stärkt es seine Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Behörden wie Polizei- und Zollbehörden durch gezielte Informationsmassnahmen und Schulungen.
Die Folgen sind schlimmer, als Sie denken…
Neben einer Geldstrafe für die Einfuhr eines im Ausland oder auf einer ausländischen Website gekauften, nicht konformen Geräts kann dessen Nutzung weitere, noch gravierendere Folgen haben, etwa wenn dadurch dringende Rettungseinsätze behindert werden.
Kaufen Sie daher nur regelkonforme Funkgeräte. Wenn Ihr Gerät eine Störung hat, wird Ihnen das sofort auffallen. Ist es hingegen selbst die Ursache der Störung, werden Sie davon nur in seltenen Fällen etwas merken, ebenso wie von den potenziell schwerwiegenden Konsequenzen für Dritte.
