Abgabe für Radio und Fernsehen
Alle Schweizer Haushalte sowie Unternehmen und Kollektivhaushalte zahlen grundsätzlich eine Abgabe für Radio und Fernsehen. Die Abgabepflicht hängt nicht davon ab, ob Geräte vorhanden sind, die den Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen ermöglichen (Radio- oder TV-Geräte, Smartphone, Tablet oder Computer mit Internetzugang).
Phishing-Angriffe nehmen in der Schweiz immer mehr zu. Bei Phishing handelt es um eine Form von Internetbetrug, bei der sich die Angreifer als Vertreter einer bekannten Institution ausgeben, um an persönliche oder finanzielle Daten zu gelangen oder Geldüberweisungen zu veranlassen. Auch Kundinnen und Kunden der Schweizerischen Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe, der SERAFE AG, können davon betroffen sein. Wichtig zu wissen: Die SERAFE AG versendet keine E-Mails mit Links zu Webseiten, auf denen man Daten eingeben muss. Sie stellt auch keine Zahlungsaufforderungen über Apps wie Twint.
Abgabe für Privathaushalte
Grundsätzlich bezahlt jeder Schweizer Haushalt eine Abgabe für Radio und Fernsehen.
Die Abgabe für Kollektivhaushalte
Kollektivhaushalte, wie sie abschliessend in der Registerharmonisierungsverordnung aufgezählt sind, zahlen jährlich eine Abgabe von 670 Franken.
Unternehmensabgabe
In der Schweiz mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen (mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz) mit einem weltweiten Umsatz von CHF 500‘000 unterliegen automatisch der Radio- und Fernsehabgabe.
Verwendung der Abgabe
Die Einnahmen der Abgabe, rund 1,37 Milliarden Franken jährlich, werden für die Finanzierung der Radio-/ Fernsehprogramme der SRG SSR und für konzessionierte private Veranstalter (Lokalradios, Privatfernsehen) verwendet. Damit wird der Service public in allen Landesteilen sichergestellt und die Demokratie gestärkt, wovon das ganze Land und alle Einwohnerinnen und Einwohner profitieren.
Prozess für die Korrektur der Adressdaten in den Abgaberechnungen
Damit Serafe – die Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe – den Einwohnerregistern die fehlerhaften oder unpräzisen Haushaltsdaten melden kann, wurde eine Lösung gefunden. Das BAKOM, die Serafe und der Verband der Schweizerischen Einwohnerdienste (VSED) haben gemeinsam die Angaben definiert, mit denen die Formulare zuhanden der Gemeinden auszufüllen sind. Die Einwohnerregister aller Gemeinden und die Kantone wurden im Oktober 2019 durch ein Schreiben des BAKOM entsprechend informiert.
Fragen und Antworten (FAQs)
Das neue Abgabesystem tritt auf den 1. Januar 2019 in Kraft. Die Abgabe wird dann die heutige Empfangsgebühr ersetzen. Bis Ende 2018 wird das Inkasso der Empfangsgebühr noch von der Billag vorgenommen. Ab 2019 erhalten die Haushalte von Serafe und die Unternehmen von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) die Rechnung über die Abgabe.
Datenlieferungen Kantone und Gemeinden
Die revidierte BAKOM-Weisung zur Datenlieferung an die Erhebungsstelle (Serafe) trat am 1. Dezember 2023 in Kraft. Ab diesem Datum steht das Webportal der RTV-Abgabe-Webportal-EWD (kurz AWP-EWD) den Einwohnerregistern und Kantonen ebenfalls zur Verfügung, um Spezialfälle mit Serafe zu regeln.
Ausschreibung Haushaltabgabe: Zuschlag an die SERAFE AG
Die SERAFE AG bleibt Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe. Das Eidgenössiche Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 16. September 2024 nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren der SERAFE AG den Zuschlag für das Mandat zur Erhebung der Haushaltabgabe für die Periode 2026 bis 2034 erteilt.
- Privathaushalte zahlen seit dem 1. Januar 2021 335 Franken im Jahr.
- Kollektivhaushalte zahlen seit dem 1. Januar 2021 670 Franken im Jahr.
- Unternehmen zahlen eine vom Umsatz abhängige Abgabe.
- Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK ist beauftragt, die Abgabetarife alle zwei Jahre zu überprüfen. Die erste Überprüfung im Jahr 2020 hat eine Senkung der Abgabe für Privathausalte um 30 Franken pro Jahr und für Kollektivhaushalte um 60 Franken pro Jahr erlaubt.
- Die Abgabe dient zur Unterstützung der SRG, aber auch konzessionierter lokaler Radio- und Fernsehsender. Diese Sender müssen bestimmte Dienstleistungen erbringen, um einen qualitativ hochstehenden Service public in der Schweiz zu garantieren.
Kontakt
BAKOM
Zentrale:
Tel. 058 460 55 11
Bereich Haushaltabgabe:
Tel. 058 460 55 32
SERAFE AG
Tel. 058 201 31 67
Kontakt Serafe
www.serafe.ch