Abgabe für Radio und Fernsehen

Alle Schweizer Haushalte sowie Unternehmen und Kollektivhaushalte zahlen grundsätzlich eine Abgabe für Radio und Fernsehen. Die Abgabepflicht hängt nicht davon ab, ob Geräte vorhanden sind, die den Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen ermöglichen (Radio- oder TV-Geräte, Smartphone, Tablet oder Computer mit Internetzugang).

  • Privathaushalte zahlen seit dem 1. Januar 2021 335 Franken im Jahr.
  • Kollektivhaushalte zahlen seit dem 1. Januar 2021 670 Franken im Jahr.
  • Unternehmen zahlen eine vom Umsatz abhängige Abgabe.
  • Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK ist beauftragt, die Abgabetarife alle zwei Jahre zu überprüfen. Die erste Überprüfung im Jahr 2020 hat eine Senkung der Abgabe für Privathausalte um 30 Franken pro Jahr und für Kollektivhaushalte um 60 Franken pro Jahr erlaubt.
  • Die Abgabe dient zur Unterstützung der SRG, aber auch konzessionierter lokaler Radio- und Fernsehsender. Diese Sender müssen bestimmte Dienstleistungen erbringen, um einen qualitativ hochstehenden Service public in der Schweiz zu garantieren.

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Letzte Änderung 01.01.2021

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