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Veröffentlicht am 2. April 2025

Besondere Geräte

Spezifische Informationen und besondere Themen in Verbindung mit dem Anbieten, Inverkehrbringen und Betreiben von Telekommunikationsanlagen.

In Motorfahrzeugen installierte Funkanlagen

Wussten Sie, dass alle in Motorfahrzeugen eingebauten Funkanlagen – unabhängig davon, ob sie bereits von der Herstellerin installiert oder später angebracht wurden – die in der Schweiz geltenden Vorschriften erfüllen müssen?

Drahtlose Mikrofone

Vor über dreissig Jahren kamen drahtlose Mikrofone auf. Heute sind sie aus der audiovisuellen Branche, aber auch aus Konferenzen, öffentlichen Debatten, Konzerten usw. nicht mehr wegzudenken. Drahtlose Mikrofone geben Rednern und Kunstschaffenden viel Bewegungsfreiheit. Sie weisen im Allgemeinen eine schwache Leistung auf und arbeiten in verschiedenen Frequenzbändern. Die Verwendung eines solchen Geräts ist der Fernmelderegulierung unterstellt.

Störsender (Jammer)

Seit dem 1. Januar 2018 sind der Import und Besitz eines Störsenders in der Schweiz und in den Ländern der Europäischen Union strikt verboten. Die Vorschriften für diese Geräte, die auch «Blocker» oder «Jammer» genannt werden, wurden damit verschärft, denn bisher galt das Verbot nur für das Inverkehrbringen und die Nutzung. Störsender können gefährlich sein, da sie jeglichen Mobilfunkverkehr verhindern und dadurch Notrufe unmöglich sind. Meist ist die Werbung für diese Art von Geräten trügerisch: Sie vermittelt den Eindruck, dass ihre Verwendung legal ist, und macht nicht deutlich, dass sogar der Besitz illegal ist.

Spezielle Funkanlagen, die zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit von Behörden betrieben werden

Funkanlagen, die zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit von Behörden betrieben werden und die üblichen Anforderungen an die Konformität und Frequenznutzung nicht erfüllen können – in Behördenkreisen auch «Sonderelektronik» genannt – dienen beispielsweise den Strafverfolgungs- und Vollzugsbehörden bei der Erfüllung besonderer Aufgaben im Bereich der Funkkommunikation, Funkunterdrückung sowie der funkbasierten Telekommunikationsüberwachung. Derartige Funkanlagen dürfen ausschliesslich von bestimmten Behörden betrieben werden. Die vorliegende Information richtet sich sowohl an Herstellerinnen sowie an Importeurinnen und Händlerinnen von solchen speziellen Funkanlagen als auch an die betroffenen Behörden.

WLAN / RLAN

WLAN, auch als RLAN (Radio Local Area Network) bekannt, ist die englische Abkürzung für drahtloses lokales Netz (Wireless Local Area Network). Solche Systeme bieten eine drahtlose Erweiterung zum lokalem Datennetz (z.B. drahtloser Internet-Zugang im Flughafen für tragbare Computer).

WLAN Outdoor-Anlagen

Übersicht bezüglich NIS

PMR-Funkanlagen für das PMR 446-Frequenzband

Die PMR 446-Funkanlagen sind für die Nutzung auf kollektiven Frequenzen bestimmt, die von mehreren Nutzern ohne Koordination verwendet werden. Das in ganz Europa harmonisierte PMR 446-Frequenzband entspricht diesen Kriterien, und seine Nutzung ist nicht konzessionspflichtig. Auf dem Markt sind viele "PMR 446"-Anlagen zu finden, die ausschliesslich für die Nutzung des PMR 446-Frequenzbandes bestimmt sind.

Mobilfunk-Verstärker (Repeater)

Schwacher Handyempfang in den eigenen vier Wänden oder im Geschäft kann uns das Leben erschweren – da liegt der Einsatz eines Repeaters nahe. Mit diesen Geräten lassen sich die Mobilfunk-Signale verstärken, zugleich können sie aber auch stören. Vor der Verwendung von Repeatern müssen deshalb mehrere Anforderungen erfüllt sein.

Kontakt RA-MC