Internet
Internet Domain Namen
Domain-Namen ermöglichen unter anderem, jeder Website eine einmalige Adresse zuzuweisen. Solche Namen, wie zum Beispiel bakom.ch, werden heute sehr häufig verwendet, vor allem für den Zugriff auf Websites oder den Versand von E-Mails. Zu den althergebrachten Endungen wie .ch oder .com kommen nach und nach neue markenspezifische oder geografische Domain-Namen der ersten Ebene hinzu. Vor diesem Hintergrund hat der Bund eine Strategie festgelegt, die das öffentliche Interesse unseres Landes im Bereich der Domainnamenverwaltung wahren soll. Ausserdem hat er die Endung .swiss bei der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers), der globalen Verwaltungsstelle von Internetadressen, erworben. Die Registrierung eines Domain-Namens unter «.swiss» kann seit Herbst 2015 beantragt werden.
Offenes Internet/ Netzneutralität
Seit dem 1. Januar 2021 ist das Offene Internet in der Schweiz in Artikel 12e des Fernmeldegesetzes (FMG) geregelt. Details dazu bestimmt Artikel 10f der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV). Von Oktober 2013 bis Oktober 2014 hat eine Arbeitsgruppe des Bundes mit verschiedenen Interessenvertretern und Fachleuten Grundlagen zur Diskussion der Netzneutralität erarbeitet. In ihrem Bericht wurde eine Auslegeordnung zu Fragen der Netzneutralität vorgenommen.
Bekämpfung der Internetkriminalität
Unter gewissen Bedingungen sind die Registerbetreiberinnen der Domains .ch und .swiss verpflichtet, einen Domain-Namen zu blockieren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass dieser benutzt wird, um mit unrechtmässigen Methoden an sensible Daten zu gelangen (sogenanntes Phishing), schädliche Software (Malware) zu verbreiten oder solche Handlungen zu unterstützen.
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Internet-Provider
Das geltende Recht gibt auf die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Internet-Provider nicht immer eine klare Antwort. Nach dem vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen Vorschlag einer Expertenkommission sollte diese Verantwortlichkeit daher im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetz ausdrücklich geregelt werden. Ende Februar 2008 beschloss der Bundesrat aber einen Verzicht auf neue Vorschriften, denn die bestehende allgemeine Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit genüge auch für die Fragen der Internetkommunikation.
Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Internet-Provider
Bern. Das schweizerische Zivilrecht enthält keine spezifische Regelung der Verantwortlichkeit von Internetprovidern. Ein am 11.12.2015 vom Bundesrat verabschiedeter Bericht stellt fest, dass der geltende rechtliche Rahmen ausreicht, um die zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Internetprovider zu erfassen. Der Bundesrat hält daher eine allgemeine gesetzliche Regelung im Bereich der Providerhaftung derzeit nicht für angebracht.
Swiss Internet Governance Forum
Das Swiss Internet Governance Forum (Swiss IGF) bringt alle Anspruchsgruppen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in der Schweiz zusammen, um sich in einem offenen, gleichberechtigten und interaktiven Dialog über brennende Fragen der Digitalisierung auszutauschen –so z.B. über künstliche Intelligenz, Datengouvernanz, Cybersicherheit oder den Schutz der Grundrechte im digitalen Zeitalter. Das Swiss IGF möchte damit einen Beitrag leisten zu einer offenen Entwicklung des Internets zum Nutzen aller.
Internet of Things (IoT)
Bei IoT geht es um die Vernetzung von Objekten übers Internet, wie z.B. Industriemaschinen, Autos, TV's und Waschmaschinen. Durch diese Vernetzung und die immer grössere Verbreitung von Sensoren in den (Alltags-) Objekten entstehen Milliarden "intelligenter Gegenstände". Eine einheitliche Definition von IoT hat sich unter den unterschiedlichen Akteuren jedoch noch nicht durchgesetzt.
Messung der Qualität des Internetzugangs
Wer einen Internetzugang hat, kann dessen Qualität seit dem 1. September 2021 mit einem standardisierten Werkzeug messen. Die grossen Schweizer Anbieterinnen von Internetzugängen bieten dieses Werkzeug ihren Kundinnen und Kunden gemeinsam an.