Marktzugang elektrischer Geräte
Ein elektrisches Gerät muss unter anderem die Anforderungen über elektromagnetische Verträglichkeit erfüllen, um angeboten oder in Verkehr gebracht zu werden. Die durch das BAKOM veröffentlichten Informationen beschränken sich auf die Anforderungen, die mit der Gesetzgebung elektromagnetischer Verträglichkeit zusammenhängen. Sie geben keine Auskunft über Anforderungen, die sich aus anderen Gesetzgebungen ergeben (z.B. elektrische Sicherheit, Umweltschutz, ...).
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
Elektrische Geräte dürfen nur angeboten oder in Verkehr gebracht werden, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
Grundlegende Anforderungen
Betriebsmittel müssen nach dem Stand der Technik so entworfen und gefertigt sein, dass:
Konformitätsbewertung
Die Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Schritte, welche unternommen werden müssen, um die Konformität der Geräte bezüglich der grundlegenden Anforderungen zu überprüfen.
Technische Unterlagen
Die technischen Unterlagen müssen die Bewertung der Konformität des Geräts mit den grundlegenden Anforderungen ermöglichen und den Nachweis der Konformität des Geräts mit den genannten Anforderungen erbringen. Die Herstellerin erstellt vor dem Inverkehrbringen der Geräte die technischen Unterlagen und hält sie auf dem aktuellen Stand. Darin enthalten sein müssen der Entwurf, die Herstellung und der Betrieb des Geräts. Je nach Verfahren muss die Herstellerin eine geeignete Risikoanalyse und -bewertung - die in jedem Fall empfohlen wird - den technischen Unterlagen beilegen. Die technischen Unterlagen müssen die folgenden Elemente enthalten:
Konformitätserklärung
Die Konformitätserklärung ist eine Bestätigung, dass ein Gerät die grundlegenden Anforderungen erfüllt. Sie wird von der Herstellerin oder der von ihr bevollmächtigten Person ausgestellt und stets auf dem aktuellen Stand gehalten.
Benutzerinformationen
Jedem Gerät muss Folgendes beigefügt werden:
Kennzeichnung der Geräte
Geräte müssen mit einem Konformitätskennzeichen gekennzeichnet werden. Entweder das schweizerische «CH» oder das europäische «CE».