Informationen für Radio- und Fernsehveranstalter
Ausschreibung Lokalradio- und Regionalfernsehkonzessionen
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat 38 Lokalradio- und Regionalfernsehkonzessionen für die Konzessionsperiode 2025 bis 2034 ausgeschrieben.
Meldepflicht für Radio- und Fernsehveranstalter
Mit dem seit 1. April 2007 geltenden Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) besteht für die schweizerischen Programmveranstalter grundsätzlich lediglich noch eine Meldepflicht. Neue Veranstalter haben Ihre Programme vor Sendebeginn beim BAKOM zu melden.
Jahresbericht
Veranstalter von Rundfunkprogrammen müssen dem BAKOM gemäss Artikel 18 des neuen Radio- und Fernsehgesetzes jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit einreichen. Von der Berichterstattung befreit sind Veranstalter mit einem jährlichen Betriebsaufwand von höchstens 1 Mio. Franken.
COVID-19
Am 20. Mai 2020 hat der Bundesrat eine Verordnung über Übergangsmassnahmen zugunsten der elektronischen Medien im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erlassen. Damit setzte er die entsprechenden parlamentarischen Motionen um.
Jahresrechnung
Konzessionierte Radio- und Fernsehveranstalter müssen bis am 30. April des Folgejahres ihre Jahresrechnung nach dem vom BAKOM vorgegebenen Kontenplan mit dem Revisionsbericht einreichen. Hier finden Sie die Wegleitungen und Formulare für die Erstellung und Erfassung der Jahresrechnung.
BAKOM-Rundschreiben
Die Sektion Finanzen und Statistik publiziert bei Bedarf Rundschreiben und veranstaltet, sofern dies als notwendig erachtet wird, fachliche Seminare.
UKW-Konzessionen von kurzer Dauer (Kurzveranstaltungen)
Für Radioprojekte zu Ausbildungszwecken, im Rahmen der Jugendarbeit oder zur Begleitung bedeutender öffentlicher Anlässe vergibt das Bakom Konzessionen von kurzer Dauer (UKW-Kurzveranstaltungen).
Übertragung der Konzession
Will ein Veranstalter seine UKW-Radio- oder Regionalfernsehkonzession auf einen anderen Inhaber übertragen, so muss er diesen Vorgang vor seinem Vollzug der Konzessionsbehörde melden und von ihr genehmigen lassen.
Förderung neuer Technologien zur digitalen Verbreitung bis 2024
Der Bundesrat hat am 7. September 2022 entschieden, bis zur UKW-Abschaltung Ende 2024 alle über DAB+ verbreiteten Radioprogramme finanziell zu unterstützen. Somit werden 2023 und 2024 nebst den konzessionierten Veranstaltern mit Abgabenanteil auch die konzessionierten Veranstalter ohne Abgabeanteil wie auch die gemeldeten Veranstalter wieder Fördergelder für die Verbreitung ihrer Programme über DAB+ erhalten.
Unterstützung von Archivierungsprojekten
Das BAKOM unterstützt Projekte, welche die dauerhafte Erhaltung und die Zugänglichmachung von Sendungen privater Schweizer Radio- und Fernsehveranstalter bezwecken.