Vernehmlassung über Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Informationen und von Fernmeldeinfrastrukturen und -diensten

Am 3. Dezember 2021 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Entwurf der Änderung der Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV) in Vollzug von Artikel 48a des Fernmeldegesetzes (FMG) eröffnet.

Die Vorlage zur Änderung der FDV zielt darauf ab, die Bestimmungen über die Meldungen der Anbieterinnen von Fernmeldediensten über Störungen im Betrieb der Fernmeldeanlagen und -dienste zu ergänzen. Sie sieht zudem eine erste Reihe von Massnahmen zur Bekämpfung von unbefugten Manipulationen von Fernmeldeanlagen durch fernmeldetechnische Übertragungen sowie zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus beim Betrieb von Mobilfunknetzen der neuesten Generation (5G-Netze) vor. Dieser Änderungsentwurf wird in einem zweiten Schritt durch weitere Massnahmen ergänzt werden, die namentlich die Sicherheit der Stromversorgung von Mobilfunknetzen gewährleisten sollen. Allerdings müssen die Auswirkungen dieser Massnahmen zunächst analysiert werden.

Die Vernehmlassung über Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Informationen und von Fernmeldeinfrastrukturen und -diensten dauerte vom 3. Dezember 2021 bis zum 18. März 2022. Es sind 46 Stellungnahmen eingegangen, davon 25 von den Kantonen, 2 von den in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, 2 von gesamtschweizerischen Dachverbänden und 17 von weiteren interessierten Kreisen. 

Kantone

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Weitere Adressaten

Dokumentation

Fachkontakt
Letzte Änderung 08.12.2022

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