Medien
Abgabe für Radio und Fernsehen
Alle Schweizer Haushalte sowie Unternehmen und Kollektivhaushalte zahlen grundsätzlich eine Abgabe für Radio und Fernsehen. Die Abgabepflicht hängt nicht davon ab, ob Geräte vorhanden sind, die den Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen ermöglichen (Radio- oder TV-Geräte, Smartphone, Tablet oder Computer mit Internetzugang).
Informationen über Radio- und Fernsehveranstalter
Konzessionen, Versorgungsgebiete, Adressen und weitere Informationen über die Radio- und TV-Veranstalter sind hier zu finden.
Informationen für Radio- und Fernsehveranstalter
Nützliche Formulare und Unterlagen zu den Themen Meldepflicht, Kurzveranstaltungen, Berichterstattung und Gebührensplitting.
Medienpolitik
Hier finden Sie Unterlagen zur Medienpolitik und zum Medienrecht, Sie erhalten Details zur RTVG-Revision und Sie finden Verweise auf Studien, Strategien und Entscheide.
Presseförderung
Um die Presse- und Meinungsvielfalt zu erhalten, leistet der Bund jährlich einen Subventionsbeitrag von 50 Millionen Franken für die ermässigte Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften. Davon profitieren die Regional- und Lokalpresse mit 30 Millionen Franken und die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse mit 20 Millionen Franken.
Aufsicht
Das BAKOM ist Aufsichtsbehörde über die schweizerischen Radio- und Fernsehveranstalter. Es nimmt seine Aufsichtstätigkeit im Rahmen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG) wahr.
Werbung und Sponsoring
Werbung und Sponsoring im Radio und Fernsehen unterliegen zahlreichen Regeln. Für die Anwendung in der Praxis hat das BAKOM Richtlinien erstellt.
Medienforschung - Ausbildungsförderung
Das BAKOM finanziert jährlich Forschungsprojekte im Bereich Radio und Fernsehen und subventioniert die Aus- und Weiterbildung Programmschaffender elektronischer Medien.
Technologie Verbreitung
Im technischen Bereich des Rundfunks finden Sie Informationen zu Frequenzen, Senderstandorten und Kabelnetzen.
Unterstützung von Nachrichtenagenturen
Um die Berichterstattung der abgabefinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen aus der eigenen und den anderen Regionen zu stärken, kann das UVEK eine Leistungsvereinbarung mit einer Nachrichtenagentur von nationaler Bedeutung abschliessen.
Studien
Das BAKOM vergibt regelmässig Forschungsaufträge. Diese dienen in erster Linie der Erfüllung der gesetzlichen Aufsichtspflicht über die konzessionierten Radio- und Fernsehprogramme (Aufsichtsforschung). Weiter leisten sie einen Beitrag zu einer evidenzbasierten Regulierung, und dienen der Bearbeitung von Aufträgen des Bundesrates und des Parlaments. In kleinerem Umfang unterstützt das BAKOM auch andere wissenschaftliche Projekte, die Wissen zu aktuellen oder künftigen medienpolitischen Fragen in einem weiten Sinn generieren.