Die TAV richten sich an die Mobilfunkkonzessionärinnen und betreffen deren Mobilfunknetze ab der fünften Generation gemäss der 3GPP-Spezifikation TS 33.501 für eigenständige (Standalone) und nicht eigenständige (Non Standalone) 5G-Netze.
SR 784.101.113/1.13 Sicherheit von Netzen und Diensten, die von Mobilfunkkonzessionärinnen betrieben werden
SR 784.101.113/1.13 Sicherheit von Netzen und Diensten, die von Mobilfunkkonzessionärinnen betrieben werden (PDF, 112 kB, 30.01.2023)Ausgabe 1: 23.11.2022 / Inkrafttreten: 01.01.2023
Letzte Änderung 30.01.2023