Vor dem Hintergrund der sozialen und demografischen Entwicklungen in der Schweiz werden innovative Technologien für ältere Personen, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Migrationshintergrund und mit besonderen Bedürfnissen immer wichtiger. Es ist daher zentral, dass bei der anwendungsorientierten Technologieentwicklung auch die Bedürfnisse dieser Personengruppen berücksichtigt und innovative Möglichkeiten der sozialen und beruflichen Integration gefördert werden.
Computer und Internet machen die Kommunikation einfacher und schneller. Aber nicht allen Menschen stehen diese Möglichkeiten gleichermassen offen. Es besteht die Gefahr, dass bestimmte Personengruppen die Vorteile der Digitalisierung nicht nutzen können. Die betroffenen Personen sind dann aus der Digitalen Schweiz ausgeschlossen
Der Bund will mit dem 2015 verabschiedeten Aktionsplan zur E-Accessibility für den barrierefreien Zugang zu all seinen digitalen Angeboten sorgen. Die Umsetzung dieses Ziel wird von der Geschäftsstelle E-Accessibility im EBGB unterstützt.