Die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) verbessert die Rahmenbedingungen für regionale Radio- und Fernsehstationen, die ab Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Grundlagen, das heisst ab Mitte 2016, zusätzliche Mittel erhalten werden. Die Ausführungsbestimmungen zum RTVG müssen nun in der Verordnung festgelegt werden.